Anzeige wegen Schwarzfahren?

4 Antworten

abgesehen von seiner wirklich unangenehmen art wollte ich wissen was meint er denn jetzt mit "dicke anzeige" wars das?

Erschleichen von Leistungen ist ein Straftatbestand nach § 265a StGB. Dieser kann mit Geld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Ob hier tatsächlich eine Anzeige folgt und der Staatsanwalt diese verfolgt ist ein anderes Thema.

ich schätze mal das werden mehr als 60 euro

Wie alt waren dir denn bei Tatbegehung?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 17:49

bin 18 seit februar und das ist meine erste "straftat"

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60 Euro sind erhöhtes Beförderungsentgelt wenn man ohne Ticket fährt, das hat nichts mit Strafrecht zu tun.

Du hast hier versucht zu betrügen.

Allerdings glaube ich nicht, dass du angezeigt wirst. Leute die so groß tönen machen das nicht. Er hätte wenn dann auf der Stelle die Polizei gerufen und das vor Ort gemacht.


Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 16:59

Der kontrolleur war komplett in seinem film gefangen war schon sehr lustig

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Die 60 Euro sind eh fällig und sind keine Strafe sondern erhöhtes Beförderungsentgelt.

dazu kommt die Strafanzeige wegen Betrug und Leistungserschleichung.

Du musst zwischen der Vertragsstrafe die beim Verkehrsunternehmen fällig wird und der strafrechtlichen Seite unterscheiden.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im Normalfall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Diese 60€ sind eine reine Vertragsstrafe.

In deinem Fall hast du aber eine Straftat begangen: Betrug, und somit ist eine Anzeige fällig