Angezeigt wegen Ladendiebstahl?

3 Antworten

Kann sein, dass du mit einer Verwarnung davonkommst, eventuell (im Wiederholungsfall, oder wenn du gewalttätig geworden bist) sind auch Sozialstunden möglich.

Es zählt dein Alter bei der Tat, wobei auch mit 18 üblicherweise noch Jugendstrafrecht angewandt wird.

Strafmündig bist Du ab 14 Jahren.