Angenommen ich habe eine Wohnung und die ist zu teuer kann ich dann von meinem Geld den fehlenden Betrag ausgleichen?

3 Antworten

Wenn du die Frage in Bezug auf Bürgergeld stellst dann nein, es muss trotzdem erst vorher beantragt werden. Ich habe eine solche WHG und wurde vorher auch drauf hingewiesen, dass ich die höheren Kosten die entstehen werden selbst tragen soll. Einfach aus und umziehen geht nie, auch dann nicht wenn die die Kosten theoretisch übernehmen würden, dass muss vorher beantragt und genehmigt werden.

Grundsätzlich Ja.

Ganz pauschal läßt sich das jedoch nicht beantworten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nö.

Du musst das vorher erst beantragen.

Alternativ: Arbeiten gehen.