Angedrohte Kündigung als Integrationshilfe an einer Grundschule?
Hallo, ich habe gestern einen
Brief von meinem Arbeitgeber erhalten. I ch arbeite als Integrationshilfe. Mir wurde nun angedroht, dass ich aufgrund von aktueller Gesetzeslage verpflichtet bin bis zum 15.03. einen Nachweis über die Corona-Impfung zu erbringen. Ansonsten werden die mich beim Gesundheitsamt melden und eine Kündigung vorbereiten. Ist das tatsächlich so? Gilt für jemanden der als Integrationshilfe arbeitet die Impfpflicht? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Ja. Stand heute ist das so.
"Zu den Unternehmen, die im Sinn des § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG vergleichbare Dienstleistungen anbieten, zählen auch Unternehmen, die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX erbringen. Demnach unterliegen auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Nachweispflicht."
Ja, ist korrekt. Wenn dir dein Job wichtig ist, solltest du dich impfen lassen.
Wer ist denn dein Arbeitgeber?