Amt für Senioren?
Mein Schwiegervater hatte bis zu seinem Schlaganfall bereits einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl und 100% befristet auf 1 Jahr.
Nach dem Schlaganfall ist dieser plötzlich geändert worden auf das Merkzeichen G und nur noch 100% aber Unbefristet.
Nach dem Einspruch musste er ein neues Gutachten vom HNO Arzt vorlegen das ergab das er wieder besser hören kann. Ein weiteres Gutachten vom weiteren HNO Arzt ergab jedoch dass das Hören nach wie vor sehr beeinträchtigt ist.
Nun kam ein Schreiben vom Amt mit der Vorgabe eines dritten Gutachtens beim Arzt der 50km weit entfernt ist. Mein Schwiegervater ist aber nicht Mobil und kann auch nicht mal eben 100km hin und her fahren.
Desweiteren hat der HNO der vorgegeben wird einen extrem Miserablen Ruf.
Meine Frage ist ob das Amt wirklich das Recht hat dieses zu verlangen.
Allein um auf den letzten Einspruch zu reagieren hat das Amt jetzt 11 Monate gebraucht.
Lg Michael
2 Antworten
Sofern der erste GdB unbefristet war - frage ich mich warum man hier einen neuen Antrag Verschlimmerung gestellt hat? Zumal Merkzeichen H -
https://www.betanet.de/merkzeichen-h.html
eher keinen HNO benötigt.
Ein Amt für Senioren - was soll das sein?
Und der Widerspruch aus welcher Motivation heraus?
Mit beiden Merkzeichen kann er kostenlos im ÖPNV fahren.
Wenn denn dem so sein sollte - wendet euch an einen Sozialverband und begründet den Antrag nicht mit einem reinen Hörtest sonderen seinen Problemen im Alltag..
Ich hätte mir auch einen HNO mit dem Schwerpunkt Phoniatrie Pädaudiologie gesucht (.ist nicht nur für Kinder) - aber der Zug ist jetzt wohl abgefahren.
Der Widerspruch auf Grund dessen das plötzlich das Gl nicht mehr vorhanden war und somit seine ÖPNV Befreiung auch nicht mehr gegeben wäre. Die ÖPNV Befreiung hatte er ja auch immer.
Ein Amt für Senioren - was soll das sein?
Genau heißt es: Stadt ......, Fachbereich Soziales, Senioren, und Wohnen. Hatte es nur abgekürzt.
Die haben ihre eigenen Ärzte für solche Gutachten. Dein Schwiegervater benötigt einen Transportschein, eventuell von dem Arzt der die Begutachtung macht oder vom Hausarzt für die Hin- und Rückfahrt. Damit kann er dann mit einem Taxi fahren und muß nur die übliche Zuzahlung leisten!
Sorry habe mich Verschrieben. Vor der Änderung war das Merkzeichen Gl mit 100% und auf 1 Jahr befristet. Der neue Ausweis war dann plötzlich das Merkzeichen G und 100% aber unbefristet. Darauf legten wir Einspruch ein und stellten wegen der Aussage der Sachbearbeiterin einen Verschliemmerungsantrag um wieder das Gl mit reinzukommen. Laut dem Amt sollten wir zwei Gutachten vom HNO einreichen was wir getan haben.