Alte Berufe

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   Die Freibauern, die Freigärtner und die Freihäusler waren solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegenüber der Grundherrschaft weniger in Diensten bestanden, sondern hauptsächlich in Geldzins und Naturalabgaben (sie konnten aber auch davon befreit sein).

Demgegenüber waren die dienstpflichtigen Bauern, Gärtner und Häusler stärker durch Frondienste und weniger durch Zinsleistungen belastet.

   Für sie alle, und erst recht für die landlosen Gutsbewohner und Mieter, war die Gutsherrschaft die unterste staatliche und rechtliche Instanz. Einspruch und auch Prozesse gegen ihre Entscheidungen war aber möglich.

http://www.namslau-schlesien.de/Standesbezeichnung_laendlich.htm


Freibauer oder Freihäusler bedeutet, dass sie eigenständig waren und nicht einem Großgrundbesitzer zu dienen hatten.Zu der Zeit gabe es noch Lehen, d.h. die Ernte mußte abgeliefert werden.


Aurora1970 
Fragesteller
 19.05.2015, 23:09

Reanne, vielen Dank.

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