als selbstständiger gehaltsnachweis für wohnungen mieten?

6 Antworten

Ärgerlicherweise wird da meistens der Steuerbescheid verlangt. Das Problem dabei ist, dass dieser nur das Nettoeinkommen aufweist und die Miete selber bei Selbstständigen schon eine zumindest teilweise abzugsfähige Ausgabe darstellt.

Dann wird noch verlangt, dass das ausgewiesene Nettoeinkommen mindestens das 3- oder 4-fache der Miete beträgt.

So ist man dann bei den Steuererklärungen schon in der Klemme. Entweder zu hohe Steuern indem man weniger Unkosten geltend macht oder scheinbar mangelnde Bonität als Mieter.

Manchmal lassen sich die Probleme durch die Zahlung einer hohen verzinsten Kaution von bis zu 6 Monatsmieten regeln.

Die genannten Dokumente Einkommenssteuerbescheid und G+V sind gut. Sie zeigen die Situation von dem Jahr, für den der Steuerbescheid ausgestellt wurde und von dem Jahr, für den die G+V erstellt wurde.

Diese Zeiträume können jedoch 1 Jahr oder viele Monate zurück liegen.

In der Zwischenzeit kann sich jedoch das Geschäft massiv verschlechtert haben (Stichwort Corona!) oder aber man hat erst angefangen und weder Einkommenssteuererklärung noch G+V liegen überhaupt für die Zeit der Selbständigkeit vor.

Es gibt beim Steuerberater aber monatlich die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), die den letzten abgeschlossenen Monat im Vergleich zum selben Vorjahresmonat darstellt und auch den Gesamtumsatz, sowie Ertrag des laufenden Jahres. Daraus kann ein Vermieter schon ganz gut erkennen, ob ausreichend "Unternehmerlohn" hängen bleibt.

Zudem ist es immer hilfreich, die Branche mit anzugeben oder auch etwas genauer zu beschreiben, was man im Rahmen der Selbständigkeit macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Naturgemäß hast du als Selbständiger keinen Gehaltsnachweis. Für einen Kredit brauchst du also zumindest deinen letzten ESt.-Bescheid.

Das gleiche gilt dann auch, wenn du einen Mietvertrag haben willst.

Das ist alleine Sache des Vermieters, was er von dir verlangt.

Bei Banken müsstest du meistens die letzten 3 ESt.-Bescheide vorlegen.

Frag den Vermieter.

Möglicherweise will er

  • den Gewerbeschein
  • die Steuererklärung
  • eine G+V von Deinem Steuerberater
  • o.ä.

... sehen