Als Kleinstgewerbe Mediengestaltung anbieten ohne Ausbildung?

3 Antworten

Was soll ein Kleinstgewerbe sein?

Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht.

Du hast ein Gewerbe und du nutzt die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.

Und da du anscheinend gewerbliche Kunden hast

( (ich will....z.B. Fotos machen und gleich weiter zu Flyern der Broschüren verarbeiten etc)

ist diese §19 Reglung schlecht sehr schlecht sogar.

Warum: du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und das schreckt vorsteuerabzugsberechtigte Kunden von dir ab, dir Aufträge zuerteilen, da diese Kunden die MwST nicht geltent machen können, da nicht ausgewiesen.

Auch du bleibst auf der verausgabten MwST deiner Betriebskosten "sitzen"

Und auch ohne Ausbildung darfst du solche Produkte herstellen, jedoch darfst du dich nicht als Mediengestalter ausgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt kein "Kleinstgewerbe" und auch kein "Kleingewerbe" - Gewerbe ist Gewerbe.

Aber wie auch immer: Ja, das darf man. Gar kein Problem.

Mediengestalter ist kein geschuetzter Begriff deshalb darft du ihn benutzen genauso wie du dein Angebot, als Selbststaendiger, jederzeit erweitern kannst. Wer oder welches Gesetz sollte oder koennte dich daran hintern? ... Mir faellt keines ein. ...