Als Fahranfänger über 55 Kw/t in Italien?

2 Antworten

Finde dazu keine Informationen, nur das es neuerdings eine Begrenzung im ersten Jahr auf 55 KW/t bzw. 70 KW/t für Oldtimer gilt. Ob das auch für Führerscheine aus anderen Ländern gilt bzw. Zulassungen aus anderen Länder weis ich nicht.

Aber würde mir da keinen so grossen Kopf machen. Kontrolliert wahrscheinlich eh niemand, und wenn doch hätte ein Bussgeld aus Italien keinen Einfluss auf Punktekonto und Probezeit in Deutschland.

Diese Regeln gelten in der Tat auch für Fahranfänger unter 21 Jahre die als Urlauber oder sonst was in Italien unterwegs sind. Zudem gilt glaube ich die Null Promillegrenze und bestimmte Höchstgeschwindigkeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

NoLies  25.01.2021, 18:47

Das ist falsch.

0
AlterHaudegen75  25.01.2021, 19:39
@NoLies

Na dann kläre mich mal auf. Ich habe die Info:

Gesetzlich regelt das der „Codice della Strada“ (Kodex der Straße). Sowohl unter Artikel 117 als auch in Artikel 186/bis werden die Bestimmungen für Fahranfänger in Italien definiert.

Festgelegt wird beispielsweise, welche Promillegrenze gilt, dass in Italien Fahranfänger eine bestimmte Geschwindigkeit fahren müssen und dass auch die Leistung des Fahrzeugs eingeschränkt ist.

So müssen auch Urlauber demnach folgende Punkte beachten, wenn sie in Italien als Fahranfänger unterwegs sind:

  • Regelungen der Probezeit sind für drei Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins zu beachten
  • Regelungen der Probezeit gelten für Kraftfahrer unter 21 Jahre
  • Erlaubte Geschwindigkeiten auf Autobahnen und Schnellstraßen sind eingeschränkt
  • Es gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr
  • Die Fahrzeugleistung darf im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins 55 kW/t nicht überschreiten
0
migebuff  25.01.2021, 20:01
@AlterHaudegen75

Dieser Text stammt aus einer Contentmill, diese taugen grundsätzlich nicht zur Beantwortung von Rechtsfragen, da man hier nur möglichst viele Klicks mit ungeprüften, zugekauften Texten generieren will.

Die genannte Rechtsgrundlage ist zwar korrekt, Artikel 117 Abs 2 schreibt vor, dass nur 55 kW pro Tonne gefahren werden dürfen.

In Artikel 117 Abs 5 steht dann allerdings noch, dass die Strafe für Verstöße gegen Artikel 2 nur für Inhaber einer italienischen Fahrerlaubnis verhängt wird.

1
AlterHaudegen75  25.01.2021, 20:11
@migebuff

Da habe ich den Text nur heraus kopiert gelesen habe ich das aber auch schon auf einer anderen Quelle. Aber Super das du es genau weißt. Hast du eine Quelle wo ich das mal genauer Nachlesen könnte? Man lernt ja immer gerne dazu...

0