Als Asylbewerber Friseur werden

8 Antworten

Asylsuchende werden beim Arbeitsmarktzugang mit den Geduldeten gleichgestellt ( § 32 Absatz 4 BeschVO): Das heißt sie erhalten einen Ausbildungszugang ohne Vorrangprüfung nach zwölf Monaten und einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung nach vier Jahren.

dieses wird in diesem Jahres geändert, das Gesetz ist durch , kommt aber aktuell noch nichtvoll zur Anwendung..

Das Gesetz ist am 4. Dezember 2014 vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 zugestimmt. Es tritt mit seinen überwiegenden Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Einzelne Vorschriften treten am 1. März 2015 in Kraft.

Die Vorrangprüfung entfällt dann: für Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen oder

für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder

wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.

Um Friseur zu lernen braucht man keinen Schulabschluss in D. Man braucht aber einen Arbeitgeber, der einen nehmen möchte. und natürlich die Arbeitserlaubnis - ohne die geht gar nichts. die gibt es momentan als junger Mensch leichter. Es bringt sehr viel, wenn sich der zukünftige Arbeitgeber mit engagiert. dann kann die Erlaubnis u.U. schneller kommen. Um die Prüfungen zu schaffen, muss das Sprachniveau allermindestens A2 bestanden sein und selbst dann ist die Theorie noch schwer. Es gibt aber auch - je nachdem wo man lebt - auch Förderschulen und zusätzlichen Förderunterricht, den man beantragen kann, wenn die Ausbildung angefangen hat.

Es werden nur wenige Asylbewerber anerkannt. Sollte anerkannt werden, ist er asylberechtigt. Asylanten gibt es nicht! Wenn er nicht anerkannt wird, muss er ausreisen. Oft gibt es Abschiebehindernisse, dann bekommt er eine Duldung. Die berechtigt aber nicht zur Arbeitsaufnahme. Das soll aber jetzt geändert werden. Für eine Ausbildung benötigt er einen Schulabschluss, den er hier anerkennen lassen muss.

Die Hürden liegen sehr hoch. Viel Glück!

Voraussetzung für einen Ausbildungplatz ist eine abgeschlossene Schulausbilung mit Abschlußzeugnis.

Besprecht das mit der Ausländerbehörde. Wenn der Asylantrag nicht genehmigt wird, war alle Mühe umsonst. Viel Glück!