Als Asylbewerber Friseur werden
Hallo ihr alle,
ein guter Freund von mir, der sich in Deutschland auf Asyl beworben hat, möchte gerne hier Friseur werden und ich möchte ihn unterstützen, wo ich nur kann, bin aber zugegebenermaßen nicht ganz im Bilde, was die ersten Schritte sind, die wir in die Wege leiten sollten. Gibt es schon irgendetwas, womit wir bereits anfangen können, bevor sein Asylantrag genehmigt wird? Wie gehen wir weiter vor? Gibt es neben dem Deutschlernen, woran wir momentan intensiv arbeiten, irgendetwas, was man machen könnte, um die Ausbildungs- und später auch Jobchancen zu steigern?
Ich bin euch für jede Antwort echt von Herzen dankbar, da ich ihm diesbezüglich nicht sonderlich viel helfen kann, weil ich noch nicht viel über seine Perspektiven als Asylbewerber und später auch als Asylant weiß. Vielen, vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, mir zu helfen.
Ganz viele liebe Grüße
manyideas3
8 Antworten
Asylsuchende werden beim Arbeitsmarktzugang mit den Geduldeten gleichgestellt ( § 32 Absatz 4 BeschVO): Das heißt sie erhalten einen Ausbildungszugang ohne Vorrangprüfung nach zwölf Monaten und einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung nach vier Jahren.
dieses wird in diesem Jahres geändert, das Gesetz ist durch , kommt aber aktuell noch nichtvoll zur Anwendung..
Das Gesetz ist am 4. Dezember 2014 vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 zugestimmt. Es tritt mit seinen überwiegenden Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Einzelne Vorschriften treten am 1. März 2015 in Kraft.
Die Vorrangprüfung entfällt dann: für Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen oder
für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder
wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.
Um Friseur zu lernen braucht man keinen Schulabschluss in D. Man braucht aber einen Arbeitgeber, der einen nehmen möchte. und natürlich die Arbeitserlaubnis - ohne die geht gar nichts. die gibt es momentan als junger Mensch leichter. Es bringt sehr viel, wenn sich der zukünftige Arbeitgeber mit engagiert. dann kann die Erlaubnis u.U. schneller kommen. Um die Prüfungen zu schaffen, muss das Sprachniveau allermindestens A2 bestanden sein und selbst dann ist die Theorie noch schwer. Es gibt aber auch - je nachdem wo man lebt - auch Förderschulen und zusätzlichen Förderunterricht, den man beantragen kann, wenn die Ausbildung angefangen hat.
Es werden nur wenige Asylbewerber anerkannt. Sollte anerkannt werden, ist er asylberechtigt. Asylanten gibt es nicht! Wenn er nicht anerkannt wird, muss er ausreisen. Oft gibt es Abschiebehindernisse, dann bekommt er eine Duldung. Die berechtigt aber nicht zur Arbeitsaufnahme. Das soll aber jetzt geändert werden. Für eine Ausbildung benötigt er einen Schulabschluss, den er hier anerkennen lassen muss.
Die Hürden liegen sehr hoch. Viel Glück!
Voraussetzung für einen Ausbildungplatz ist eine abgeschlossene Schulausbilung mit Abschlußzeugnis.
Besprecht das mit der Ausländerbehörde. Wenn der Asylantrag nicht genehmigt wird, war alle Mühe umsonst. Viel Glück!