Alleiniges Sorgerecht . was muss ich nicht machen?

3 Antworten

Wenn du dich trennen würdest, dann könntest du in deiner Umgangszeit mit den Kindern über alltägliche Dinge allein entscheiden - auch über Besuche bei den Großeltern. Hierbei ist es unerheblich, ob du das Sorgerecht hast oder nicht. Daher verstehe ich das Problem nicht ganz.

Sprich ernsthaft mit deiner Freundin und sag ihr, dass du als Vater mitentscheiden willst und über alltäglichen Dinge des Lebens auch ohne Sorgerecht darfst. Für mich ist fraglich, wie ihr ohne Kompromisse und mit so wenig Vertrauen, wie du es beschreibst, eure Beziehung führt. Aber das geht mich nichts an.

Du könntest auch überlegen, das Sorgerecht einzuklagen. Als sorgender Vater würdest du sicher die gemeinsame elterliche Sorge bekommen - nur eure Beziehung würde darunter natürlich leiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wieso hast du dann überhaupt zugestimmt, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt? Allein die Frage, welche Aufgaben du somit nicht machen musst, hat einen etwas faden Beigeschmack.

Und (Achtung Laienwissen): Hauptsächlich geht es dir doch hier eher um das Aufenthaltsbestimmungsrecht - was nicht zwangsläufig mit dem Sorgerecht 1 zu 1 analog laufen muss. Hinzu kommt noch, dass auch Großeltern ein gewisses Recht auf ihre Enkel haben.

So oder so solltest du dich da ggf. mal ausführlich beraten lassen.

Hier sind schonmal einige Grundsätze ganz gut erklärt, finde ich (je nachdem, was davon auf euch zutrifft):

https://familienrecht-jensen.de/sorgerecht-umgangsrecht-aufenthaltsbestimmungsrecht/

fordere sie auf gemeinsames sorgerecht zu erklären oder klage es ein