Alleinerziehend?

2 Antworten

Deutschland. In § 21 Absatz 3 SGB

Erscheinen Alleinerziehende als „Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen“. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein.

Woher ich das weiß:Recherche

kavm02 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 15:57

Da steht: "(3) Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen"

Da steht leider nicht ab wann man "alleinerziehend" z.B. bei Schulanmeldung o.ä. ankreuzt. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten sich mit dem anderen Elternteil zu einigen, z.B. Wechselmodell. Daher müsste der Begriff "Alleinerziehend" doch gesetzlich irgendwo definiert sein.

Ein 50/50 Wechselmodell ist eben nicht alleinerziehend.

Ein alle 2 Wochen mal beim anderen Elternteil schon.