ALG2 Stromkosten Guthaben?
Hallo zusammen,
da ich mir schon die Finger wund gegoogelt habe und keine adäquate Antwort gefunden habe, könnt ihr mir vielleicht helfen.
Ich beziehe seit dem 01.01.2022 aufstockend ALG 2.
Da mein Warmwasser über Durchlauferhitzer erwärmt wird, zahlt das JC hier den Mehrbedarf Warmwasser Erzeugung.
Nun habe ich meine Stromabrechnung mit einem ordentlichen Guthaben erhalten, und frage mich ob ich dem JC davon einen Teil zurückzahlen muss.
Im Normalfall darf das JC, sofern ich richtig informiert bin, das Guthaben aus der Stromabrechnung nicht als Einkommen werten, da es aus dem Regelsatz bezahlt wurde und wird.
Dadurch das das JC aber den Mehrbedarf übernimmt, stellt sich mir die Frage ob hier ein Anspruch seitens des JC geltend gemacht werden kann?
Hat hierzu jemand eine hilfreiche Antwort für mich?
Danke euch allen!
4 Antworten
Nun habe ich meine Stromabrechnung mit einem ordentlichen Guthaben erhalten,
Den Heizstromanteil kann das Jobcenter zurückfordern, da es diesen auch erstattet.
Schicke die Abrechnung hin und die werden es berechnen. Anteilig, weil du die Kosten für den Strom ja selber trägst.
Der Durchauferhitzer wird ja über eine Pauschale berücksichtigt. Müssten ja aktuell so um die 10 Euro sein, wenn Regelbedarfsstufe eins. Insofern bleibt es dein Guthaben. Auch eine Nachzahlung hättest du hier selbst zahlen müssen.
Hab selbst einen Durchlauferhitzer und war mal im ALG 2 Bezug. Mit der Pauschale war alles abgedeckt.
Anders sieht es übrigens bei Nachtspeicheröfen aus. Hier wird ja mit Strom geheizt. Die haben aber auch oft (immer?) einen eigenen Stromzähler.
Da musst du nix zurückzahlen. Wie gesagt. Mit der Pauschale ist alles abgedeckt. Und bei 2 Kindern hast du natürlich dann entsprechend mehr. Du hättest ja auch keine Möglichkeit die Stromkosten vom "Alltagsstrom" getrennt nachzuweisen. Insofern läuft es halt über die Pauschale.
Wenn du mehr als den Regelsatz bekommst kann natürlich auch der Anteil des Guthabens zurückgefordert werden. Den Rest kannst du behalten.
Nachtspeicher hab ich nicht. Nur den Durchlauferhitzer. Das JC zahlt derzeit einen Mehrbedarf Warmwasser von ca 23 Euro,da ich noch zwei Kinder in meinem Haushalt leben habe.
Ich kann mir schon vorstellen, daß ich das anteilig zurückzahlen muss. Deshalb meine Frage. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus. Danke dir für die Antwort!