ALG1 Sperrzeit Anhörung?

2 Antworten

Das ist eine Möglichkeit für dich, der Sperrzeit zu entgehen. Normalerweise wird die Sperrzeit aber schon "vorsorglich" ausgesprochen, weil ja vermieden werden soll, dass du Rückzahlungen leisten musst.


treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 14:02

Also kommt erst eine Anhörung ?

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treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 14:13

Rückzahlungen ? Ich bekomme doch dann erst mal eine Sperrzeit... Heißt 3 Wochen etc ... ??

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LouPing  29.09.2019, 14:16
@treptowers

Wenn du eine Sperrfrist wegen Eigenkündigung bekommen hast ist die bis zu 3 MONATE = 12 Wochen möglich.

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treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 14:22
@LouPing

Nö.... bin nur zu einer Maßnahme die ich nicht für sinnvoll halte nicht hingegangen... und werde da auch in dieser Form wie Sie mir angeboten wird nicht hingehen. Habe auch keine EGV darüber und eh nichts unterschrieben. Das einzige den Zettel zu Zuweisung, der scheint ja ohne EGV nicht zu wirken. PS: Ich will da gerne mitwirken ... Aber nicht was mir die Agentur reinwürgen will... Grundsätzlich geht es mir nur im meine Frage.

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LouPing  29.09.2019, 14:26
@treptowers

Logisch kannst du Stellung nehmen, nur sitzt das JC am längeren Hebel. Thema : Abhängigkeit.

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treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 14:30
@LouPing

Ich schrieb auch nichts von JC ! ALG 1 ist eine Lohnersatzleistung.

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treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 14:58
@LouPing

Triftet nun vollkommend ab. Die Seite ist mir bekannt hat aber nichts mit meiner Frage zu tun ich warte einfach ab was die nächsten Tage passiert.

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LouPing  29.09.2019, 15:01
@treptowers

Du bekommst deine Zahlungen von JC, dafür hast du einen "Vertrag" abgeschlossen und wurdest dabei über deine Rechte und PFLICHTEN aufgeklärt. Weigerst du dich hat das Konsequenzen.

Lese das Kleingedruckte!

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treptowers 
Fragesteller
 29.09.2019, 15:10
@LouPing

Ich bekomme KEINE Zahlungen vom JC ! Ich habe auch keinen "Vertrag" abgeschlossen da ich nichts unterschrieben habe. Wie ich aber schon schrieb ist eine "Anhörung" gesetzlich vorgeschrieben bevor irgendwas gesperrt etc wird.

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DerHans  29.09.2019, 17:54
@treptowers

Du kannst nicht einfach selbst bestimmen, welche "Maßnahme" du für angemessen empfindest. Dass du Mitwirkungspflichten zu erfüllen hast, hast du bereits im Antrag unterschrieben. Einer EGV bedarf es dafür überhaut nicht.

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