Alg1 krankgeschrieben?
Guten Abend,
ich beziehe aktuell Alg1, bin neulich Krankgeschrieben da ich etwas ungeklärtes hab, was kein Doktor herausfinden kann was es ist… Brust schmerzen/stechen verpannungen, Atemnot und gleichseitig Enge Gefühl, neulich wurde auch festgestellt das ich richtig hohe werte im Blut hab.
ich komme auf dem Punkt:
1.
bin ich verpflichtet weiterhin Bewerbungen zu schreiben und auf die vermittlungsvorschläge einzugehen vom Arbeitsamt und mich drauf zu Bewerben?
(Wenn ja was ist wenn mich die Stelle annimmt und ich Krankgeschrieben bin?)
2.
Muss ich auf die Anrufe eingehen von meinem Berater oder erreichbar sein?
danke im voraus und noch einen schönen Abend! :)
MfG
Sonnenstern16
4 Antworten
Solange Du Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehst, hast Du auch im Krankenstand deine Mitwirkungspflichten zu erfüllen, bist Du länger als 6 Wochen AU - geschrieben, dann ist die Agentur für Arbeit erst einmal raus, dann gibt es kein ALG - 1 mehr, dein Anspruch ruht, dafür gibt es dann Krankengeld in Höhe deines ALG - 1.
Ja, da du ja nicht weißt, wie lange du krankgeschrieben bist und nicht bettlägrig bist, solltest du weiter Bewerbungen schreiben. Eventuelle Vorstellubgsgespräche kannst du aber mit Hinweis auf die Krankschreibung ablehnen bzw um Verschiebung bitten. Für deinen Sachbearbeiter musst du auf jeden Fall verfügbar aein.
Man sollte die Job-Vorschläge des Arbeitsamtes immer bedienen und sich bewerben, auch im Krankenstand (außer Du bist im Krankenhaus), dann würde ich dies dem Arbeitsamt so mitteilen;
das Arbeitsamt macht Job-Vorschläge nicht damit Du eine Arbeit findest, sondern nur damit das Amt im Falle einer Nicht-Bewerbung einen Vorwand für Leistungskürzung zu schaffen; denn das ist es weshalb man heute überhaupt noch Stellenvorschläge des Arbeitsamtes bekommt. Die Leute suchen nach Kürzungsmöglichkeiten und werden dafür wie ein manischer Hamster im Laufrad mit irgendwelchen Punkten belohnt.
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Auch im Krankenstand sollte man kommunizieren, denn die Krankschreibung mußt Du ja auch hinschicken, und damit kommunizierst Du ja schon. Ich würde es auf email-Verkehr einschränken, weil es während der Krankheit der am wenigsten verfängliche Kommunikationsweg ist.
Krankgeschrieben gilt auch für das Arbeitsamt. Nach 6 Wochen gibt es Krankengeld.