ALG 2 zusammenziehen mit Partner?
Huhu,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Mein Partner ist erwerbsunfähig. Mein Partner bezieht zur Zeit ALG 2, weil das Kriterium für Erwerbsminderungsrente nicht vorliegt, da er noch nie gearbeitet hat. Er darf nicht einmal 3Std täglich arbeiten, bestätigt vom Gesundheitsamt.
Er ist an RP erkrankt und jetzt gerade Anfang 20. Ich selber bin 20. Nun wollen wir aber gerne zusammenziehen. Ich denke das Problem ist klar: Ich bin Vollverdiener, bedeutet ihm würden seine Leistungen gekürzt werden bzw. bekommt er gar nichts mehr.
Wir finden das sehr unfair, denn wenn man es genau nimmt, kann er ja nichts für seine Krankheit. Nun kann er nicht arbeiten, MUSS Sozialleistungen beziehen und wird auch noch mit Kürzungen bestraft, weil er jemanden hat der ihn liebt und sein Leben mit ihm verbringen möchte? Das grenzt doch schon hart an Diskriminierung, vor allem wenn man bedenkt, dass die RP nur schlimmer wird - nicht besser. Er möchte sich eben auch nicht abhängig von mir fühlen, als würde er mir zur Last fallen, weil ich ihn mit finanzieren muss. Das verstehe ich auch voll und Ganz.
Ja sicher, möchte man meinen, kann ich mir jetzt eine eigene Wohnung suchen und einfach bei ihm wohnen, aber das Paar-Gefühl und die Verbundenheit leidet schon darunter. Zumal wir dann doppelte Miete/Strom/Gas zahlen für nichts? Das ist alles so stusssinnig.
Gibt es keine Möglichkeit da mit Behörden einen Mittelweg zu finden für uns?
6 Antworten
Naja du wirst rechnen müssen, ansonsten wie groß ist deine Wohnung? Wenn er einfach bei dir ist, aber offiziell noch bei sich wohnt? Oder du halt bei ihm wohnst ohne dich da anzumelden.
Was soll man hier finden?
Wenn ihr zusammen zieht und somit eine Partnerschaft eingeht, ist jeder Partner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet (zumindest in einer Bedarfsgemeinschaft)
Somit hast du die Wahl: du bleibst in deiner Wohnung und behältst dein Geld für dich oder ihr zieht zusammen und du zahlst für deinen Freund mit.
Warum soll hier der Staat dann weiterzahlen?
Das ist so, wenn man zusammen lebt. Wenn man verheiratet ist, ist es auch so. Man muss sich gegenseitig unterstützen. Hat er einen Behindertenausweis? Laßt Euch vom VDK oder einem Behindertenbeauftragten beraten.
Wie das Amt entscheiden wird, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass es Gesetze gibt, die wir absolut nicht nachvollziehen können! Ich streite mich seit 2 Monaten auch massiv mit dem Amt. Aber denen sind die Hände gebunden, weil es nun mal diese Gesetze gibt, die sich jemand ausgedacht hat, der mit "Einzelfällen" nicht umgehen kann. Da müssen wir einfach durch. Erkläre Deine Situation dem Sachbearbeiter und hoffe auf das Beste. Ich habe Briefe an die Ministerien für Arbeit und Soziales geschrieben und Antwort bekommen mit dem Hinweis, mich an den Bürgerbeautftragten zu wenden. Mein Vorurteil ist, dass der mich beschwichtigen wird. Darauf kann ich verzichten.
Lass ihn doch nicht als Deinen Partner einziehen, sondern als Deinen "Untermieter".