ALG 2 - Job Center - 3 Monatige Maßnahme, nicht Teilnehmen, 10% Sanktion, wie genau (Bild beachten)?
Ich soll eine Maßnahme machen. Diese werde Ich jedoch nicht antreten und absolvieren. (Bitte keine Moralparolen).
Heißt, dass, das Ich 3 Monate Lang 10% weniger vom Regelbedarf erhalte, oder betrifft das nur für den ersten Termin? Oder die ganze Maßnahme?
Danke für Eure Hilfe und Auskunft.
8 Antworten
Das steht nichts von Maßnahme, das ist ein Termin zum Gespräch und wenn du den Termin nicht war nimmst wird dir für 3 Monate 10% vom ALG2 gekürzt.
Ergo nimmst du den Termin war.
Es ist eine Maßnahme. Diese steht oben, diese Ich abgetrennt habe, da die Adresse und Daten drauf stehen. Ist eine Maßnahme als Gruppenmaßnahme die 3 Monate geht.
Ergo nehme ich den Termin nicht wa(h)r.
Die 3 Monate à 10% betreffen nur den Termin.
Für die Maßnahme können noch mal 3 Monate à 30% hinzukommen. Es kommt immer darauf an, warum Du sie ablehnst und wie ggf. das Sozialgericht Deine Gründe sieht.
Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrzunehmen bedeutet i.d.R. 3 Monate à 10% Regelbedarfsminderung.
Zum Rest werde ich nicht viel sagen, da es mit "keine Unterschriften zu leisten beim Maßnahmenträger" nicht getan ist.
Die Verweigerung des Maßnahmeantritts ohne "wichtigen Grund" kann jedoch, wie in meiner Antwort erwähnt, zu einer weiteren Sanktion führen.
Das betrifft nur diese Einladung, wenn Du diese Maßnahme ohne wichtigen Grund ablehnst, oder abbrechen würdest, dann gibt es eine Sanktion von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt.
Den Termin bei meinem Sachbearbeiter hatte Ich am Montag, dort sagte Er mir, das Ich eine Maßnahme machen soll.
Da Ich einen Minijob habe, soll Ich diese Maßnahme machen, da die andere einen 1€ Job wäre, was jedoch für Langzeit Arbeitslose ist, die lernen müssen wieder einen Tagesablauf zu gestalten, was nicht bei mir der Fall da ist, da ich 6 Tage die Woche früh Morgens Zeitung austrage.
In dem Brief steht, das Ich bei dem Termin / Einladung beim Maßnahmenträger alles weitere gesagt bekomme und dort auch alles weitere unterschreiben soll, was aber durch Nicht erscheinen erst gar nicht passiert.
Mündlich wurde gesagt, es sei eine Gruppenmaßnahme, die 3 Monate geht, mit Bewerbungen schreiben, Gespräche üben und und und...
Ein Minijob ist kein wichtiger Grund solch eine Maßnahme abzulehnen !
Aus dem Schreiben geht eindeutig hervor, auf was sich diese 10 % Sanktion beziehen würden, lehnst Du diese Maßnahme ohne wichtigen Grund ab, oder würdest Du diese ohne wichtigen Grund abbrechen, dann kannst Du mit einer Sanktion von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt rechnen.
Das geht dann nach dem Urteil des Sozialgerichts schön der Reihe nach, wenn nicht mehr als 30 % sanktioniert werden darf.
Nein, mehr als 30% ist Gesetzlich nicht erlaubt, in solch einem Fall.
Wenn Du unbedingt die Maßnahme ablehnen willst, lasse dich einfach Krank Schreiben, dann können Sie Dir gar nichts.
Wo steht da was von "Maßnahme"?
Das ist eine ganz normale Einladung deines/r Sacharbeiter/in zu einem Gespräch, und nicht mehr.
Es ist eine Maßnahme. Diese steht oben, diese Ich abgetrennt habe, da die Adresse und Daten drauf stehen. Ist eine Maßnahme als Gruppenmaßnahme die 3 Monate geht.
Danke für deine hilfreiche Antwort!
10% Von Wegen 30 % Können möglich sein!
Aber die Frage ist ist das was sinnvolles oder sinnloses!
Auch wäre zu Klären hast du eine EGV unterschrieben oder nicht!
Wen du das ohne Sanktion nicht machen willst mit gutem Grund dan Verweigere beim Träger die Monate damit kann und darf er dich nicht da behalten und das amt kann dich nicht Sanktionen!
Außerdem eine Sanktion kann auch bis zu 6 Monate gehen !
Da steht, 3 Monate und 10%.
Gruppenmaßnahme die 3 Monate geht. Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräch üben usw...
Das kann sein das es mit 10 % sein kann ! Aber Wen du das Verweigern willst Dan verweiger die unterschrift den 3 Monate sowas zu machen dürfte sinnlos sein! Erkundige dich da Da doch mal welche Qualifikationen Da Vorlegen!
Berufe dich Auch auf den Datenschutz damit kannst du da keine Bewerbung schreiben!
Selbst wen das Nur erstmal ein Gesprächs mit deinem Sb ist verweiger einfach nur da die unterschrift den das recht hast du Ohne Sanktion zu bekommen! Selbst wen die das Als verwaltungsakt das versuchen kannst du das durch verweigern der Unterschrift und Widerspruch Verhindern!
Den Termin bei meinem Sachbearbeiter hatte Ich am Montag, dort sagte Er mir, das Ich eine Maßnahme machen soll.
Da Ich einen Minijob habe, soll Ich diese Maßnahme machen, da die andere einen 1€ Job wäre, was jedoch für Langzeit Arbeitslose ist, die lernen müssen wieder einen Tagesablauf zu gestalten, was nicht bei mir der Fall da ist, da ich 6 Tage die Woche früh Morgens Zeitung austrage.
In dem Brief steht, das Ich bei dem Termin / Einladung beim Maßnahmenträger alles weitere gesagt bekomme und dort auch alles weitere unterschreiben soll, was aber durch Nicht erscheinen erst gar nicht passiert.
Mündlich wurde gesagt, es sei eine Gruppenmaßnahme, die 3 Monate geht, mit Bewerbungen schreiben, Gespräche üben und und und...
Heißt, den Termin nicht Wahrnehmen und dann keine Unterschriften zu leisten beim Maßnahmenträger, sind dann 10% + 30% Sanktion, also 3 Monate 40% ?