ALG 1 VV ohne Rechtsfolgenbelehrung?
Hallo ihr Lieben,
ich habe VV‘s von der Agentur für Arbeit für ZAF ohne Rechtsfolgenbelehrung bekommen. Eher gesagt steht da drüber „Stelleninformation“ und nicht „Vermittlungsvorschlag“. So wie ich das verstanden habe, muss ich mich darauf nicht bewerben, aber meine Frage: muss ich trotzdem diesen Zettel zurück senden ob und wann ich mich beworben habe und falls ja was gibt man da für Gründe an sich nicht beworben zu haben? Oder muss ich diesen Zettel für die „Stelleninformationen“ nicht zurück senden nur die für die VV‘s mit Rechtsfolgenbelehrung?
2 Antworten
Wenn es keine schriftliche Belehrung über die Folgen einer nicht Bewerbung ohne wichtigem Grund gab, darf es bei nicht bewerben keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll geben.
Hast du denn einen wichtigen Grund ?
Kannst dir ja zusätzlich aus dem Internet zum § 159 SGB - lll auch einmal den § 140 SGB - lll suchen und nachlesen was dazu geschrieben steht, denn dieser regelt die Zumutbare Beschäftigung.
Eine Sperrzeit beim ALG - 1 nach § 159 SGB - lll oder eine Sanktion des ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter kann es eigentlich nur dann geben, wenn man vorher im Stellenangebot oder Vorschlag eine Belehrung über die Rechtsfolgen bekommen hat und man keinen wichtigen Grund für das nicht bewerben hatte.
Ohne diese schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen müsstest du dich nicht einmal bewerben, demnach auch dann keinen wichtigen Grund angeben, wenn du dich nicht bewerben würdest.
Man muss dich ja vorher aufklären was dir drohen würde, solltest du dich ohne wichtigen Grund nicht bewerben, ist eine solche Belehrung enthalten, dann muss man sich entweder bewerben oder in der Rückantwort einen wichtigen Grund fürs nicht bewerben angeben.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit ist eine Rückmeldung immer gut.
Nein, in dem Sinne gibt es keinen „wichtigen“ bzw. unzumutbaren Grund.
Ich möchte nicht für eine ZAF arbeiten, da 1. die Stellen nicht meinem Profil entsprechen (was ja kein Grund ist) und man einfach ausgebeutet wird (wurde ich vorher aber auch, daher sind es keine 20% unter meinem alten Gehalt). Da ich aber über ein Jahr ein Langzeitreise war, kann man das meiner Meinung auch gar nicht so bewerten, weil die Löhne ja auch steigen 😂
Aber in deinem ersten Satz verstehe ich es so, als bräuchte ich keine wichtigen Grund, da es ja keine Rechtsfolgenbelehrung gab?