AL1 oder AL2 nach VKA-Ausbildung?

1 Antwort

Mit einer abgeschlossenen Audbildung als VFA-K benötigst du keinen BL I mehr. Die "Angestelltenlehrgänge AL I und AL II wurden in "Beschäftigtenlehrgänge" umbenannt).

Der BL I vermittelt zumindest ansatzweise die Qualifikation der VFA-K.

Der BL II wird dann interessant, wenn du einen Aufstieg in der Verwaltung anstrebst und er ist auch ziemlich happig. Wenn in deiner Behörde/Kommune ein Bedarf nach höher qualifizierten Fachkräften besteht, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildung und gewährt auch (zumindest teilweise) die Freistellung dafür. Da dies für den Arbeitgeber ziemlich teuer ist, bindet er die Kräfte in der Regel auch durch einen Fortbildungsvertrag auf mehrere Jahre.

Ihn "nebenher" und auf eigene Kosten zu machen, ist eine enorme finanzielle und zeitliche Herausforderung.

Du kannst dich ja auf der Homepage der Bayerischen Verwaltungsschule genauer informieren.

https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirt-in-bl-ii/index.html


XJohnPX 
Fragesteller
 29.01.2021, 10:56

ok, dann kommt der BL2 nur infrage, wenn erst ein Rathaus o.ä. intern besetzen möchte (so als Grundvoraussetzung, oder?)

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Altersweise  29.01.2021, 11:43
@XJohnPX

Eine Qualifikation erwirbt man sich am besten schon, bevor es Stellen zu besetzen gibt.

Aber ein vorausscheunder Arbeitgeber wird im Zuge seiner langfristigen Personalentwicklung eher geneigt sein, Fortbildungen zu fördern, wenn in den kommenden Jahren ein Bedarf abzusehen ist.

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