AfD darf "beobachtet" werden?

6 Antworten

Die Reihenfolge ist glaub ich so:

Prüffall

👁Beoabachtung von öffentlichen Quellen also Reden oder sowas

⬇️ genug Anhaltspunkte

Rechtsextremer Verdachstfall

👁beobachtung mit Geheimdienst Mitteln,

⬇️bei genug Beweisen

Gesichert Rechtsextrem

⬇️ Entscheidung der Politik

Verbotsverfahren

⬇️bei Erfolg

verfassungswidrig und verboten

Man kann nicht einfach von Prüffall zu verbot springen außer die wären so offen Nationalsozialistisch dass man das abkürzen kann aber die halten sich dafür zu bedeckt.

Sie ist ein rechtsextremer Verdachtsfall. Wobei das alles noch nicht rechtskräftig ist. Die Luft wird jedoch dünner. Verbote sind nur schwer durchzusetzen:

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html


Weil sie (bundesweit) bisher lediglich ein Verdachtsfall ist. Ein Verdacht heißt, es ist nocht nichts erwiesen.

In 3/16 Bundesländern ist sie vom Verfassungschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Ohne jetzt auf den Verfassungsschutz selbst einzugehen, ist 3/16 prozentual nicht wirklich viel.

Einfach gesagt, da muss die AfD in sehr vielen Ländern mit Aussagen, die man zumin. als rechtsextrem auslegen könnte, noch deutlich nachlegen, bis ein Verbot wirklich Chancen hat.


ThePrometheus 
Fragesteller
 13.05.2024, 15:15

Nicht einmal bei der NPD hat derart Verbotsverfahren funktioniert ☝️ Da hat das B.R.i.D.-GmbH System auf voller Ebene versagt.😜🤣

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cminor7  13.05.2024, 15:16
@ThePrometheus

Die NPD war auch in einer völlig anderen Situation. Die AfD ist (nach akt. Umfragen) zweitstärkste Kraft, was mWn auch bei dem Urteil eine Rolle gespielt hat.

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Weil es keine handfeste Beweise gibt, die zu einem Verbot führen könnten. Wäre auch ziemlich lächerlich, wenn man eine Partei, mit der Größe einfach so verbieten könnte und das noch mit halb garen Argumenten.


Warum wird eine Partei wie die AfD dann nicht wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten?

Weil sie es anscheinend nicht ist.

Oder Weil unsere Geheimdienste es seit Jahren nicht schaffen trotz Überwachung von allen E Mails, Briefen, SMS, Und Telefondaten genügend Beweise zu finden für eine Verurteilung.

Abgesehen von dieser einen Nachricht von Krah, bei welcher es keinen wirklichen Anhaltspunkt für Rechtswidrigkeit gibt, bei welchem sogar das FBI Ermittlungen eingeleitet und anscheinend aufgegeben haben.