Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen auf anderem Auto fahren?

5 Antworten

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Fahren ohne Pflichtversicherung ist ein STRAFTATBESTAND nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Das wird eine ganze Stange teurer als 50 Euro.

Das ist eine Straftat. A/B Verstoß ist da dein kleinstes Problem.

ein Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen auf einem anderem Fahrzeug montiert und damit fährt.

und in dem Falle wird es zur Straftat. Kennzeichenmissbrauch. zudem ist das Kennzeichen abgelaufen. außerhalb des Versicherungsbereichs.