Abgabe vom Führerschein?

2 Antworten

Hallo,

dazu musst du unterscheiden:

"Entzug der Fahrerlaubnis" => Führerschein ist sofort weg, aus, Ende, Amen.

"Fahrverbot" => Ist es das ERSTE Fahrverbot, hat man 4 Monate Zeit, dieses anzutreten. Heute wird ein einmonatiges Fahrverbot rechtskräftig. Dann hab ich bis 07.04.2022 Zeit, diesen Monat Fahrverbot anzutreten.

Wenn ich mich also meinetwegen am 05.02. dazu entschließe "jetzt passts", bring ich den Führerschein zur nächsten Polizeidienststelle und darf ab dann einen Monat nicht mehr fahren. Von der Polizei krieg ich dann die Bestätigung ausgedruckt, dass der Führerschein in Verwahrung ist. Dort steht auch drauf, wann ich ihn wieder abholen und wann ich wieder fahren darf (in der Regel darf der Führerschein 12 Stunden vor Ende des Fahrverbots wieder geholt werden...)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

darf ich dann trotzdem noch fahren mit Fahrverbot

Ist das dein Ernst?

Du darfst sobald du erwischt wirst nicht mehr fahren und musst den Führerschein abgeben. Ist auch in der Probezeit so.


Dommie1306  08.12.2021, 16:05

Ich glaub er meinte das anders. Das Fahrverbot ist rechtskräftig, aber wurde noch nicht angetreten. Dann darf er nämlich tatsächlich noch fahren...

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Dommie1306  08.12.2021, 17:17
@sleepingbeautyy

Naja, ich glaub das war auch nur zu verstehen, wenn man nah an der Materie dran ist... (und ich bin mir auch noch nicht 100% sicher, ob meine Interpretation richtig ist^^)

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