Abbiegevorgang bei zusätzlichem & leuchtenden(!) Grünpfeil an der Ampel?
Hey, muss ich eigentlich bei jedem Grünpfeil, der zusätzlich an der (roten) Ampel klebt, (3 Sekunden sind es strenggenommen, glaube ich) halten? Oder ist das nur bei Pfeilen, die an der Ampel kleben so? Sprich, bei Ampeln, an denen der Grünpfeil angeht, kann ich einfach abbiegen, ohne dass Verkehr von links/rechts kommt?
Weihnachtliche Grüße
4 Antworten
Grünpfeil ampel kannst du fahren. Sollte ein Grünpfeil an einer Ampel angebracht sein, musst du halten, dich an die Kreuzung antasten und darfst fahren wenn du den Verkehrsregeln nicht behindert
danke! so hab ich mir das auch gedacht. vorsichtshalber frage ich noch mal :D
Hallo Daniel0000
Wenn der grüne Pfeil aufleuchtet hast du freie Fahrt in diese Richtung, da haben dann die Fußgänger rot
Gruß HobbyTfz
Bei einem Grünpfeil, der aus einer Lampe besteht, darfst du fahren, denn er stellt eine eigene Ampel dar...
Bei nicht leuchtenden Pfeilen, gilt das von peterobm genannte
Ja, bei Ampeln mit Grünpfeil ist kein "feindlicher" Verkehr zu erwarten, du kannst unter den normalen Bedigungen (also beim Abbiegen z.B. Fußgängern und Radfahrern Vorrag gewähren) grundsätzlich ohne Anhalten abbiegen.
Nope, lediglich der Querverkehr hat rot. Du verwechelst das mit einer kompletten Ampel (mit rot-gelb-grün) mit Richtungspfeil
Nein, DU verwechselst das. Das Ding ist eine eigene Ampel. Wenn die grün ist, haben alle anderen, die die freigegebene Richtung kreuzen, auf jeden Fall Rot. Zumindest in Deutschland ist das so.
hat recht, @Stadewaeldchen: denn bei einem grünen Leuchtpfeil dürfen dort querende Fußgänger und Radler kein Grün haben!
Ich finde leider meine RiLSA gerde nicht, ich kenn aber aus der Praxis (NRW) etliche Ampeln, wo Fußgänger parallel grün haben zur Abbiegerampel.
Dann verstoßen diese aber gegen die VwV-StVO zu § 37" Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil", Punkt 18, X, Absatz 1.
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
Und da wird nicht unterschieden zwischen kompletter Ampel oder einzelnem grünen Pfeil.
Danke für die Info, interessanter Punkt
Dann verstoßen diese aber gegen die VwV-StVO zu § 37
Das würde die Behörden betreffen, für den Verkehrsteilnehmer entfaltet die VwV-StVO keinerlei Wirkung. Selbst wenn die Behörde an den mir bekannten Stellen Murks gebaut hat entbindet das aber den Abbieger nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht in solchen Fällen Füßgängern Vorrang zu gewähren.
Vorsichtig müssen wir immer sein - aber Fußgänger die dann Rot haben müssen, haben da dann auch keinen Vorrang.
Wenn sie aber grün haben? Der Fußgänger muss die VwV-StVO nicht kennen, der verlässt sich auf die grüne Ampel.
Dann dürfte die Kommune ein gewaltiges Problem haben...
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2015/10/13/gr%C3%BCner-pfeil-und-gr%C3%BCner-pfeil/
Lies da mal das letzte.
Bei einem leuchtenden Grünpfeil haben Fußgänger und Radfahrer ROT!