Abbiegevorgang bei zusätzlichem & leuchtenden(!) Grünpfeil an der Ampel?

4 Antworten

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Grünpfeil ampel kannst du fahren. Sollte ein Grünpfeil an einer Ampel angebracht sein, musst du halten, dich an die Kreuzung antasten und darfst fahren wenn du den Verkehrsregeln nicht behindert


Daniel0000 
Fragesteller
 29.12.2019, 18:37

danke! so hab ich mir das auch gedacht. vorsichtshalber frage ich noch mal :D

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Hallo Daniel0000

Wenn der grüne Pfeil aufleuchtet hast du freie Fahrt in diese Richtung, da haben dann die Fußgänger rot

Gruß HobbyTfz

Bei einem Grünpfeil, der aus einer Lampe besteht, darfst du fahren, denn er stellt eine eigene Ampel dar...

Bei nicht leuchtenden Pfeilen, gilt das von peterobm genannte

Ja, bei Ampeln mit Grünpfeil ist kein "feindlicher" Verkehr zu erwarten, du kannst unter den normalen Bedigungen (also beim Abbiegen z.B. Fußgängern und Radfahrern Vorrag gewähren) grundsätzlich ohne Anhalten abbiegen.


chevydresden  29.12.2019, 18:47

Bei einem leuchtenden Grünpfeil haben Fußgänger und Radfahrer ROT!

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Stadewaeldchen  29.12.2019, 18:54
@chevydresden

Nope, lediglich der Querverkehr hat rot. Du verwechelst das mit einer kompletten Ampel (mit rot-gelb-grün) mit Richtungspfeil

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chevydresden  29.12.2019, 18:58
@Stadewaeldchen

Nein, DU verwechselst das. Das Ding ist eine eigene Ampel. Wenn die grün ist, haben alle anderen, die die freigegebene Richtung kreuzen, auf jeden Fall Rot. Zumindest in Deutschland ist das so.

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Eichbaum1963  29.12.2019, 20:50
@chevydresden

hat recht, @Stadewaeldchen: denn bei einem grünen Leuchtpfeil dürfen dort querende Fußgänger und Radler kein Grün haben!

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Stadewaeldchen  29.12.2019, 21:34
@Eichbaum1963

Ich finde leider meine RiLSA gerde nicht, ich kenn aber aus der Praxis (NRW) etliche Ampeln, wo Fußgänger parallel grün haben zur Abbiegerampel.

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Eichbaum1963  29.12.2019, 22:02
@Stadewaeldchen

Dann verstoßen diese aber gegen die VwV-StVO zu § 37" Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil", Punkt 18, X, Absatz 1.

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.

Und da wird nicht unterschieden zwischen kompletter Ampel oder einzelnem grünen Pfeil.

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Stadewaeldchen  29.12.2019, 22:08
@Eichbaum1963

Danke für die Info, interessanter Punkt

Dann verstoßen diese aber gegen die VwV-StVO zu § 37

Das würde die Behörden betreffen, für den Verkehrsteilnehmer entfaltet die VwV-StVO keinerlei Wirkung. Selbst wenn die Behörde an den mir bekannten Stellen Murks gebaut hat entbindet das aber den Abbieger nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht in solchen Fällen Füßgängern Vorrang zu gewähren.

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Eichbaum1963  29.12.2019, 22:21
@Stadewaeldchen

Vorsichtig müssen wir immer sein - aber Fußgänger die dann Rot haben müssen, haben da dann auch keinen Vorrang.

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Stadewaeldchen  29.12.2019, 22:22
@Eichbaum1963

Wenn sie aber grün haben? Der Fußgänger muss die VwV-StVO nicht kennen, der verlässt sich auf die grüne Ampel.

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