Ab wie viel wird Taschengeld von Hartz 4 abgezogen?

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Bis zu 10 € monatlich wäre das kein Problem, selbst dann nicht, wenn schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.

Ich nehme einmal an das Du schon min. 18 Jahre alt bist, wenn Du kein Erwerbseinkommen hast, auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann wäre dieses Taschengeld wie z.B. auch Kindergeld als sonstiges Einkommen zu betrachten.

Dann müssten zumindest 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt werden, es dürften dann max. 70 € auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Sollte also kein anderes Einkommen vorhanden sein, dann würde ich einen Widerspruch gegen diese volle Anrechnung einlegen.


isomatte  28.04.2022, 18:35

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Die Agentur für Arbeit schreibt in ihren Hinweisen dazu auf PDF-Seite 44, Randziffer 11.105 (Geldgeschenke an Kinder):

(4) Von einer nur geringfügigen Lageverbesserung durch eine Zu-
wendung, bei der ungekürzte Leistungen weiter gerechtfertigt sind,
ist insbesondere bei allgemein üblichen Zuwendungen von Ver-
wandten an minderjährige Kinder auszugehen (z. B. Geld- oder
Sachgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstag, kleinere Ta-
schengelder).

Nun bist du viellicht nicht mehr minderjährig. Und selbst wenn, wären 50,- € "Taschen"-Geld im Monat sicher keine "kleinere" Gelder mehr.

Nehmen wir an, ein Single unter 18 gibt von seinem Regelbedarf der Stufe 4, also 376 €, 320,- € aus für fixe Kosten, also Essen, Strom, Internet, Handy und Kleidung.

Dann hätte er nur noch 56,- € zur freien Verfügung.

Und mit 50,- "Taschengeld" von Mama hätte er fast die doppelte Summe zur freien Verfügung!

Man kann natürlich sein Sozialgericht fragen, ob das immer noch "einer nur geringfügigen Lageverbesserung" entspricht oder nicht, wenn man mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden ist.

Ab 18 müsste von den 50,- € jedenfalls die Versicherungspauschale von 30,- je Monat abgezogen werden.

Gruß aus Berlin, Gerd