Ab wann muss ich Steuern als Studentin zahlen?

1 Antwort

Kurz zu mir: Ich bin Studentin, habe einen Minijob auf 450 Euro Basis und bekomme Bafög.

Beides im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte unwichtig da nicht relevant.

Ich würde gerne etwas mehr dazuverdienen mit Tagesjobs bzw. kurzfristigen Beschäftigungen wie z. B. über InStaff oder ZenJob.

Das wäre denn aber ein Gewerbe und keine kurzfristige Beschäftigung wenn meine kurze Recherche bei ZenJobs mich nicht täuscht. Damit spielen die Grenzen des Minijobs und die Regeln der kurzfristigen Beschäftigung keine Rolle.

Oder geht das dann schon über die Grenze?

Was du meinst ist vermutlich der Grundfreibetrag, dieser Jahresbetrag ist in 2023 bei 10.908€

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Bei dir sehe das so aus, der Minijob findet keine Berücksichtigung.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkunfte und vermutlich auch = Gesamtbertrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerundes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Folgende Steuern wären für einen Selbstständigen relevant:

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist sind idR 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt an deine Kunden weitergereicht 

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Lelelolo999 
Fragesteller
 18.05.2023, 08:29

Danke! Gibt es da eigentlich einen Unterscheid, wenn man auf Rechnung als Honorarkraft arbeitet?

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anTTraXX  18.05.2023, 08:51
@Lelelolo999

Als selbstständige führt keiner für dich Lohnsteuer oder SV Beiträge ab

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