Ab wann kann ich Praxisunterricht in der Fahrschule nehmen?

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Die Fahrstunden kannst du jetzt schon nehmen. Klar den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung hast du abgegeben, das geht nun alles seinen Weg. Ob du nun jetzt schon Praxisstunden nehmen willst oder lieber erst einmal alle Theoriestunden durchmachen willst, ist eigentlich ganz deine Entscheidung. Aber generell spricht nichts dagegen, wenn du dich mal langsam ans Steuer wagst.

rechtlisch gibt es keine einschränkungen, eigendlich müsste es bei dir so weit sein, da must du einfach mal deinen lehrer fragen

Direkt nach der Anmeldung hab ich den Sehtest und den 1. Hilfe-Kurs absolviert, diese Sachen abgegeben und ich hatte meine 1. erste Praxisstunde VOR dem ersten Theorieunterricht. Ist sicherlich nicht üblich und ich weiß, dass manche FS sagen, dass man erst X. Mal beim Theorieunterricht gewesen sein muss. Aber rein rechtlich darfst du immer die erste Stunde nehmen. Wenn du für die erste Praxisstunde bereit bist und diese nehmen möchtest frag deinen FL nach einem Termin. Du bezahlst ihn ja schließlich dafür ;-)

Wenn ich mich richtig erinnere, konnte man mei mir in der Fahrschule ab der 3. oder 5. Theoriestunde mit dem praktischen Unterricht anfangen. Mit 8 Stunden machst du dich nicht lächerlich, sind ja insgesamt nur 14. Und je eher du anfängst, desto schneller bist du fertig und das Bögen lernen haste dir auch gespart, weil du sämtliche Verkehrssituationen und Schilder beim Fahren erklärt bekommst. Einmal sone Situation gehabt, weißt du, wie du reagieren musst und kennst die Antwort in der Prüfung.

Hi Lover009, Um mit der Praxis zu beginnen, sollte auf jeden Fall der Sehtest (evtl.Sehhilfe) und der LSM-Kurs erledigt sein....das ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Im schlimmsten Fall, fährt man seinen FL gegen die Planke, weil man blind ist wie ein Maulwurf und kann ihm dann nicht einmal helfen, weil man davon keine Ahnung hat! Gegen die Aussagen: "erst die Theorieprüfung" oder "Du kannst Dir das frei gestalten" oder "es spricht nix dagegen" sprechen eben doch die §§ 2(1) und 5(1) der Fahrschülerausbildungsordnung (bitte googeln und lesen) Falls diese Tip's von Kollegen kamen, es ist weiterhin nicht gestattet, den Fragenkatalog während des Theo-Unterrichts üben zu lassen und die Sonderstunden A1/B/A o.A1 (wenn sie überhaupt jeh richtig durchgeführt werden) erst nach Ende der Gundausbildung...eben auch so typisch vererbte Undinge! Lover009, Du sprichst Dich mit Deinem Fahrlehrer ab, und ziehst das vorschriftsmäßig durch! Viel Erfolg! Euer Klugscheißer der Fahrschulüberwachung vom Dienst....;)