Ab wann gilt Entschädigung für Verspätungen der DB?

4 Antworten

Mindestens 60 Minuten Verspätung und unter der Voraussetzung, dass der Entschädigungsbetrag mindestens 4 € beträgt.

die Fahrgastrechte greifen ab 60 Minuten Verspätung, also zwischen 60 und 120 Minuten bekommst du 25 % zurück, ab 120 Minuten 50%.