Ab wann darf mein Vermieter (ohne meine Anwesenheit) in meine Wohnung gehen?

17 Antworten

Gar nicht, es sei denn es handelt sich um einen absoluten Notfall und der ist womöglich schwer zu beweisen.

Ein Notfall wäre z. B. wenn plötzlich durch die Decke von Deiner Wohnung Wasser in die untere Etage läuft oder wenn starker Rauch aus Deiner Wohnung dringt oder wenn jemand in Deiner Wohnung laut um Hilfe ruft. Oder wenn es so streng aus der Wohnung riecht, dass man meinen könnte, Du wärst darin verstorben und bist am verwesen.

Bleibt die Frage:

Weshalb hat er überhaupt einen Zweitschlüssel?

Wenn Du also jetzt den Verdacht oder die Gewissheit hast, dass Dein Vermieter die Wohnung betreten hat, bitte um die Herausgabe des Zweitschlüssels und sicherheitshalber tauschst Du den Schließzylinder aus, denn wer weiß, vielleicht hat er noch einen Schlüssel übrig.

Ein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht, trotzdem darf ein Vermieter die Wohnung des Mieters betreten, wenn ein konkreter und berechtigter Grund vorliegt. Konkrekte Gründe können sein:

  • um die Wohnung Kaufinteressenten oder Nachmietern zu zeigen
  • zur Vorbereitung von Modernisierung- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
  • zur Erforschung einer Schadensursache
  • bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden
  • zur Durchführung von Reparaturen und Kontrolle der Handwerkerleistungen in der Mietwohnung
  • bei begründetem Verdacht der verragswidrigen Nutzung (z .B.: unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung)
  • zum Ablesen der Messvorrichtungen
  • zum Vermessen der Wohnung

Quelle https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html

Woher ich das weiß:Recherche

JayCeD  02.11.2021, 09:47

Alles aber nur mit Voranmeldung und im Beisein des Mieters, nicht einfach mal so.

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wilees  02.11.2021, 09:47

Und alle hier genannten "Gründe" - die Wohnung darf er nur in Absprache mit dem Mieter betreten.

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grisu2101  02.11.2021, 09:55

Ausnahmslos NUR mit Voranmeldung und Zusage des Mieters !

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Gar nicht… außer Notfall …lass dir den Schlüssel wieder geben. Wenn er das nicht will, Schloss austauschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hat der Vermieter den Zweitschlüssel denn auf deinen ausdrücklichen Wunsch? Wenn das nicht der Fall, darf er keinen Schlüssel haben. In dem Fall Schloss austauschen. Das darfst du, ohne den Vermieter zu informieren.

Altes Schloss aufheben, bei Auszug zurücktauschen.

Und selbst wenn du dem Vermieter zugestehst, einen Schlüssel zu behalten, gibt ihm das nicht das Recht, da einfach so reinzuspazieren. Nur nach Absprache mit dir oder bei Gefahr im Verzug. Alles andere ist Hausfriedensbruch.

Er dürfte nicht mal nen zweit Schlüssel haben muss dir eig alle aushändigen