Ab wann Beharrlichkeit (StVO)?
Hallo,
Ich wurde heute das 2. Mal mit Recht genau 20 kmh auf dem Tacho(also nach Abzügen etwa 15 kmh) zu schnell geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit.
Ich weiß das war falsch und ich fahre ab sofort nicht mehr zu schnell. Mein Vater hat mir vor Augen geführt was das für andere auf der Straße für Folgen haben kann. Deshalb bitte keine Kommentare a la: "selbst schuld" und "hoffentlich wird dir der Führerschein abgenommen". Ich hab's schon eingesehen. Danke
Allerdings Frage ich mich jetzt, ob mir schon beim 2. Vergehen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann. Dazu: beide Blitzer in unterschiedlichen Städten, beide innerorts im Abstand von ca 1,5 Wochen.
Kann mir hier schon Beharrlichkeit mit weiteren folgen wie Fahrverbot vorgeworfen werden oder hab ich noch die Möglichkeit mich zu bessern?
Danke schon Mal.
4 Antworten
Jo Beharrlichkeit weil du es schon beim ersten Verstoß null gecheckt hast und somit vorsätzlich handelst. Das ist meine Meinung. Die rechtliche Grundlage kann eine andere sein.
2 mal in 1,5 Wochen sind so nah aneinander dass es wohl als ein Vergehen gewertet wird.
Was bedeutet das? Ich dachte als ein vergehen wird etwas nur gewertet, wenn es Augenblicke nacheinander passiert.
Nein, kann dir nicht. Dir muss auch erstmal Vorsatz o.ä. vorgeworfen werden. Bei zweimal Blitzen passiert da gar nichts. Lern draus und fahr in Zukunft vernünftiger ;)
Vorsatz ist ja was anderes. So wie ich das verstanden habe kann Beharrlichkeit schon bei kleinen Verstößen die mehrmals vorkommen vorgeworfen werden. Nur was heißt "mehrmals" und wird das überhaupt bemerkt bei so in Anführungszeichen kleinen verstößen in verschiedenen Städten?
Allerdings Frage ich mich jetzt, ob mir schon beim 2. Vergehen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann.
Nein