A1 Führerschein und Traktor?

5 Antworten

Klasse L und oder T nicht mit diesem Kindergartenmofa Schein A1 , 2 und 3 Rad .

A1_ Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Beim Umtausch der Klasse 2 wird auch die Klasse T erteilt. Dem Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 wird diese Klasse nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.

L__ Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, 
Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

T__ Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


Terne234  08.08.2023, 22:39

In Italien darf man mit den A1 brstimmte Traktoren fahren

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Nein, die Klasse A1 berechtigt aßer zum Führen von Krfatfahrzeugen der Klasse A1 nur zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM.

Sie berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse T.

Bei einen privat genutzten Traktor musst Du eh beachten, dass dieser weder mit Klasse T noch mit Klasse L geführt werden darf. Willst Du einen Traktor führen und die Fahrt dient nicht einem landwirtschaftlichen Zweck, so benötigst Du zum Führen dieses Traktors die Klasse B bzw C1 oder C je nach zul Gesamtmasse.

Klasse T und L sind zweckgebundene Fahrerlaubnisklassen, diese Fahrzeuge dürfen mit einer FE der Klasse L bzw T nur geführt werden, wenn die Fahrt in Zusammenhang mit der Land- oder Forstwirtschaft steht.

Wird der Traktor privat oder als Hobby oder für eine gewerbliche Fahrt mit Klasse T oder L geführt, ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nein darfst du nicht, erst wenn du den Autoführerschein hast, da is ein Traktor mit dabei (glaub Max 25 km/h darf er nur fahren) für alles größere benötigst du den T Führerschein.

In der Führerscheinklasse A1 ist lediglich die Klasse AM enthalten. Für einen Traktor benötigst Du aber mindestens die Klasse L. Antwort ist also ganz klar nein.


TransalpTom  16.11.2017, 00:46

Für einen Traktor benötigst Du aber mindestens die Klasse L

... und das reicht auch nur, wenn die Fahrt einem landwirtschftlichen Zweck dient. Bei nicht lof Fahrt ist die Klasse B, C1 oder C erforderlich.

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NÖ, wie gehabt nur auf abgesperrtem Eigentum. Im A1 ist lediglich der AM includiert


fuji415  16.11.2017, 21:31

Klasse AM bis 350 Kilo als Leichtfahrzeug .

Als Leichtelektromobil (LEM) wird ein batteriebetriebenes, vierrädriges Fahrzeug in Leichtbauweise bezeichnet, welches in seiner Bauart zwischen einem Elektrorad und einem Elektromobil bzw. Elektroauto steht. 

Amtliche Bezeichnung: Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (EG-Fahrzeugklasse: L6e). 

Dreirädrige Fahrzeuge werden als (Klein-) Krafträder bezeichnet.

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