92€ Strafe, obwohl ich nachweisen konnte, dass ich ein Ticket habe?

10 Antworten

Da kann man leider auch nichts machen.

Bei solchen Fällen gibt es keine Mahnungen oder sonstiges. Dir wird eine Frist von soweit ich weiß 7 oder 14 Tagen (je nach Bundesland unterschiedlich) gegeben um in der Zeit für das Geld aufzukommen, tust du das nicht, bekommst du eine Mahnung doch eben diese Mahnung die du bekommen hast, ist die, mit den 92 Euro. Solltest du dieser Mahnung nicht entgegenkommen, kann die Strafe steigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

mepeisen  04.11.2019, 10:47

Strafgebühren u.ä. sind gegenüber Verbrauchern so gerade nicht erlaubt.

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Munga01  04.11.2019, 10:50
@mepeisen

Das ist keine Strafgebühr, sondern eine Bearbeitungsgebühr.

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mepeisen  04.11.2019, 11:13
@Munga01

Erstens mal ist auch das eher Quatsch, denn kaufmännische Bearbeitungsgebühren fallen ausschließlich dem Gläubiger zur Last. Zweitens ist die eigentliche Bearbeitungsgebühr die von 7€ und nicht die 85€ Inkassogebühr. Und drittens hat der User terminat0r ja hier von einer Strafe gesprochen. Darauf habe ich mich bezogen.

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freedom350  05.11.2019, 05:48

In den agb des öpv ist festgelegt, hat ein fahrgast keinen gültigen fahrschein so wird ein erhöhtes fahrgeld von 60 euro erhoben.

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mepeisen  05.11.2019, 08:19
@freedom350

Es geht nicht um die 60 euro oder um die AGB. Es geht nur um die 7 euro. Und und die Gesetze hierzu.

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terminat0r  05.11.2019, 11:27
@freedom350

Das ist nicht ganz richtig. Mann muss davon unterscheiden, ob die Person zu diesem Zeitpunkt eine Karte zwar besitzt, diese aber vergessen hat. Oder ob die Person gar keine besitzt.

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Wenn du eine gültige Fahrkarte hast, diese aber nicht dabei, ist das natürlich kein Schwarzfahren. Aber den Nachweis das du eine gültige Fahrkarte hast, musst du zeitnah erfüllen und bestimmt nicht Wochen oder Monate später. Oftmals musst du innerhalb von 7 Tagen dies nachweisen und das Problem wäre gelöst. Ich kann nicht eindeutig aus deiner Frage erkennen, ob du nun die Fahrkarte zur Nachkontrolle vorgelegt hast oder nicht. Falls doch, wundere ich mich dass sie nicht die 7 € Gebühr einkassiert haben.

Ich bin mir absolut sicher, dass du bei der Kontrolle einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen hast, wo genau das drauf stand.

Wie hast du denn Nachgewiesen, das du ein Ticket hast?

Da sollten sie dich über die Bearbeitungsgebühren aufklären.


ES1956  04.11.2019, 10:30

Steht doch in der Frage.

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Rolajamo  04.11.2019, 10:32
@ES1956

Steht es nicht.
Zu meiner Schulzeit hatte ich das gleiche Problem und musste zum lokalen Büro. Hab mein Ausweis gezeigt und dort wurde ich über die Gebühren aufgeklärt.

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schick dem verkehrsbetrieb die email die du bekommen hast und deine monatskarte vorder und rückseite.

Oder geh persönlich hin und stell das richtig.

PS: persönlich ist immer am besten


ES1956  04.11.2019, 10:32

Karte wurde doch bereits vorgelegt und die Vertragsstrafe auf 7€ ermäßigt, wenn man das aber nicht bezahlt ist man selbst Schuld.

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mepeisen  04.11.2019, 10:44
@ES1956

Ohne Mahnung gibt es hier aber trotzdem kein Verzug. Egal ob man da "selbst Schuld ist" oder nicht.

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Du hast nachgewiesen, dass du eine Karte hast. Also warst du bei den Verkehrsbetrieben und hast sie vorgelegt, richtig?

Normalerweise ist dann sofort die Bearbeitungsgebühr von 7 Euro fällig. Warum hast du die nicht entrichtet?

Im übrigen spielt es auch eine Rolle, welche Monatskarte du hast. Ist das eine personifizierte oder eine übertragbare Monatskarte?

Bei einer übertragbaren Karte bringt das Vorlegen nichts.


mepeisen  04.11.2019, 10:45

Schon richtig, aber sie haben es ja auch 7€ gesenkt. Das Problem ist also nicht mehr der Nachweis oder dass sie ihn nicht akzeptieren. Es geht ausschließlich nur noch um die 7€ und die Inkasso-Gebühren.

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