450€ Basis mit 6,50 Stundenlohn?

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Ist das so richtig da ich erst 16 bin?

Richtig ist, dass Du keinen Anspruch auf den Mindestlohn hast, weil Du unter die Ausnahmen nach dem Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 2 fällst: Jugendlicher ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Aber:

Ausgehend vom derzeitigen Mindestlohn von 9,60 € liegt der genannte Stundenlohn von 6,50 € knapp über der Grenze zur Sittenwidrigkeit.

Sittenwidrig ist ein Lohn dann, wenn er weniger als 2/3 des Mindestlohns (sofern denn Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt sind) oder des regional und in der Branche üblichen (Tarif-)Lohns beträgt.

Sollte im Fragefall der in der Region oder Branche übliche Tariflohn oder üblicherweise gezahlte Lohn höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, dann wäre der gezahlte Lohn von 6,50 € wohl tatsächlich schon sittenwidrig.

Übrigens:

verdiene 450€ im Monat

Diese 450 € beim Minijob (auch "Job auf 450-€-Basis") besagen nicht, dass Du tatsächlich 450 € verdienst: das ist nur die Obergrenze, die verdient werden darf, ohne dass der Job sozialversicherungspflichtig wird.

Als Hilfskraft bei einem Bauhandwerker verdient man mehr ist aber auch mehr gefordert, dagegen ist der Job bei C&A Erholung.

Ohne Ausbeutung geht es kaum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

der Mindestlohn liegt bei 9,60

da du aber unter 18 bist, gilt das leider nicht für dich

das ist zuwenig, das sind Ausbeuter.

https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn/#Mindestlohn_Gibt_es_Ausnahmen


Familiengerd  11.08.2021, 12:57

Ausgehend vom derzeitigen Mindestlohn von 9,60 € liegt der genannte Stundenlohn von 6,50 € knapp über der Grenze zur Sittenwidrigkeit.

Sittenwidrig ist ein Lohn dann, wenn er weniger als 2/3 des Mindestlohns (sofern denn Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt sind) oder des regional und in der Branche üblichen (Tarif-)Lohns beträgt.

Sollte im Fragefall der in der Region oder Branche übliche Tariflohn oder üblicherweise gezahlte Lohn höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, dann wäre der gezahlte Lohn von 6,50 € wohl tatsächlich schon sittenwidrig.

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