2009 geboren aber noch nicht 14, trotzdem arbeiten?

2 Antworten

Hi,

bin 14 Jahre alt und hab mit 13 Jahren angefangen Zeitungen auszutragen. Du kannst leichte Körperliche Arbeit mit bereits 13 Jahren machen. z.B Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben oder Tiere ausführen (Minijobs)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit 13 bist Du nach dem Gesetz noch ein Kind, da wird dir niemand ein Ferienjob geben.


Dea2019  14.05.2023, 19:41

Das ist falsch...mit vollendetem 13. Lebensjahr (Du vollendest das 13. Lebensjahr am 13. Geburtstag) darfst du leichte Arbeiten verrichten und zählst gesetzlich nicht mehr als Kind!

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Antitroll1234  14.05.2023, 19:43
@Dea2019

Selbstverständlich zählt er mit 13 vom Gesetz her noch als Kind 🤷‍♂️

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Dea2019  15.05.2023, 05:54
@Antitroll1234

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen. Das Gesetz gilt nicht “für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit, auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung Behinderter erbracht werden” und nicht “für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt” (§1) Ausnahmen vom Arbeitsverbot gelten für Kinder, die eine leichte Beschäftigung aufnehmen wollen, wenn sie die Einwilligung ihrer Eltern und das 13. Lebensjahr vollendet haben.

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Antitroll1234  15.05.2023, 07:42
@Dea2019
Ausnahmen vom Arbeitsverbot gelten für Kinder, die eine leichte Beschäftigung aufnehmen wollen, wenn sie die Einwilligung ihrer Eltern und das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Nun zitierst sogar selbst, dass mit 13 noch ein Kind ist, was denn nun wenn Du vorher behauptest mit 13 zählt man gesetzlich nicht als Kind?

Und ja man kann eine leichte Beschäftigung bereits dann nachgehen, Betriebe die Ferienjobs anbieten -was der Ursprung der hier gestellten Frage ist- bieten aber idR keine solche Tätigkeiten für Kinder an.

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