2009 geboren aber noch nicht 14, trotzdem arbeiten?
Hi,
ich möchte mir über die Sommerferien einen Ferienjob anlegen. Ich habe gehört, dass man erst 14 Jahren teilweise arbeiten darf. Ich bin 2009 geboren, aber werde erst nach den Sommerferien 14. Geht das trotzdem?
2 Antworten
Hi,
bin 14 Jahre alt und hab mit 13 Jahren angefangen Zeitungen auszutragen. Du kannst leichte Körperliche Arbeit mit bereits 13 Jahren machen. z.B Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben oder Tiere ausführen (Minijobs)
Mit 13 bist Du nach dem Gesetz noch ein Kind, da wird dir niemand ein Ferienjob geben.
Selbstverständlich zählt er mit 13 vom Gesetz her noch als Kind 🤷♂️
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen. Das Gesetz gilt nicht “für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit, auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung Behinderter erbracht werden” und nicht “für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt” (§1) Ausnahmen vom Arbeitsverbot gelten für Kinder, die eine leichte Beschäftigung aufnehmen wollen, wenn sie die Einwilligung ihrer Eltern und das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Ausnahmen vom Arbeitsverbot gelten für Kinder, die eine leichte Beschäftigung aufnehmen wollen, wenn sie die Einwilligung ihrer Eltern und das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Nun zitierst sogar selbst, dass mit 13 noch ein Kind ist, was denn nun wenn Du vorher behauptest mit 13 zählt man gesetzlich nicht als Kind?
Und ja man kann eine leichte Beschäftigung bereits dann nachgehen, Betriebe die Ferienjobs anbieten -was der Ursprung der hier gestellten Frage ist- bieten aber idR keine solche Tätigkeiten für Kinder an.
Das ist falsch...mit vollendetem 13. Lebensjahr (Du vollendest das 13. Lebensjahr am 13. Geburtstag) darfst du leichte Arbeiten verrichten und zählst gesetzlich nicht mehr als Kind!