11 Monate schon gearbeitet besteht recht auf Arbeitslosengeld1?

6 Antworten

Da fehlt noch etwas mehr als 1 Monat,und da das gesetzlich geregelt ist können die da kein Auge zudrücken

  • Erfüllung der Anwartschaftszeit
  • Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html

Da gibt es nichts zu drücken, nicht umsonst gibt es die gesetzlichen ( Anwartschaftszeiten ) Regelungen im SGB - lll, wenn diese nicht erfüllt sind, dann gibt es auch nichts.

Bliebe dann nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) und da müssen die Voraussetzungen auch erfüllt sein.

Nein.

mir fehlten 5 Tage und es wurde kein Auge zugedrückt.

Wenn du garnicht weiter weißt, such dir einen guten Arzt , lass dich ein paar Wochen krankschreiben und bezieh Krankengeld , darfst aber nicht erwähnen dass du dir nebenbei Arbeit suchst und Vorstellungsgespräche besuchst ..das darf man in der Krankschreibung eigentlich nicht

Nein da man mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss um anspruch zu bekommen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

andie61  19.09.2019, 23:08

Nicht mehr,

  • Erfüllung der Anwartschaftszeit
  • Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html

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Selbst wenn du 1 tag vor den 2! Jahren wärst. Das ist ein Amt.