11 Monate schon gearbeitet besteht recht auf Arbeitslosengeld1?
Drück arbeitsamt ein Auge zu wenn nur noch 1 Monat fehlen würde bis 1 Jahr vollständig ist.
6 Antworten
Da fehlt noch etwas mehr als 1 Monat,und da das gesetzlich geregelt ist können die da kein Auge zudrücken
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
- Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
Da gibt es nichts zu drücken, nicht umsonst gibt es die gesetzlichen ( Anwartschaftszeiten ) Regelungen im SGB - lll, wenn diese nicht erfüllt sind, dann gibt es auch nichts.
Bliebe dann nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) und da müssen die Voraussetzungen auch erfüllt sein.
Nein.
mir fehlten 5 Tage und es wurde kein Auge zugedrückt.
Wenn du garnicht weiter weißt, such dir einen guten Arzt , lass dich ein paar Wochen krankschreiben und bezieh Krankengeld , darfst aber nicht erwähnen dass du dir nebenbei Arbeit suchst und Vorstellungsgespräche besuchst ..das darf man in der Krankschreibung eigentlich nicht
Nein da man mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss um anspruch zu bekommen
Nicht mehr,
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
- Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
Selbst wenn du 1 tag vor den 2! Jahren wärst. Das ist ein Amt.