10. klasse gymnasium: wie ändert sich der schnitt wenn man in mittlere reife umrechnet?

4 Antworten

Nein, der Notendurchschnitt der Mittleren Reife verbessert sich nicht - egal, ob du sie am Gymnasium oder der Realschule erworben hast.

Das ist ein Mythos, welcher sich genauso hält wie, dass die Abiturnoten in Bayern um eine Note besser sind als in anderen Bundesländern. Es stimmt schlichtweg nicht.

Natürlich hast du recht: Auf dem Gymnasium wird mehr Stoff und dieser auch vertieft behandelt. Der Schwerpunkt liegt nicht beim Auswendiglernen, sondern beim Transfer. Trotzdem sind die Abschlüsse gleichwertig, aber nicht gleichartig.

Mit dem Bestehen der 10. Klasse Gymnasium (Bayern) hast du automatisch die Mittlere Reife und brauchst hierfür nicht extra eine Abschlussprüfung abzulegen. Das ist der Vorteil der Mittleren Reife am Gymnasium.

Ich denke dass die Betriebe bei denen Du Dich bewirbst den Unterschied zwischen "gymnasialer" und "normaler" Mittleren Reife kennen und eher danach entscheiden, ob sie lieber einem Gymnasiasten oder Realschüler den Vorzug geben möchten.

Nein der verbessert sich nicht! Bis zur 10. Klasse ist der Stoff absolout identisch


meily2305 
Fragesteller
 12.09.2014, 16:51

aber die methoden und hilfestellungen sind doch ganz andere?

0
Carlystern  12.09.2014, 18:58
@meily2305

Nein sind sie nicht. Nur das auf einem Gymi Wert auf Beweise gelegt wird.

0

Schaut man sich z.B. die Verordnungen für NRW einmal genauer an, so fällt auf, dass Realschüler für eine Versetzung in die Einfühungsphase der Oberstufe einen Notenschnitt von 3,0 brauchen, während bei Gymnasiasten eine blanke Versetzung ausreicht. Demnach müsste das Notenniveau auf der Realschule doch um eine ganze Note besser sein ?

Im umgekehrten Fall jedoch, wenn z.B. ein Gymnasiast nur seinen Hauptschulabschluss haben möchte, werden die Gymnasialnoten einfach mit den Noten an der Hauptschule gleichgesetzt, das gleiche gilt für den Mittleren Schulabschluss am Gymnasium.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7588&aufgehoben=N&menu=1&sg=0https://recht.nrw.de/lmi/owa/brbestext?anwnr=2&gldnr=2&uglnr=223&besid=7588&aufgehoben=N&menu=1&sg=0