1 euro in 5 cent stücken bezahlen annahme
nehmen Lebensmittelläden ein Euro in 5 cent Stücken an
12 Antworten
Hallo Aaron,
gemäß der Rechtsprechung hier in Deutschland muss ein Händler bis zu 50 identische Münzen annehmen. D.h. man kann 5 € in 10 - Cent - Münzen bezahlen oder 1 € mit 2 - Cent - Münzen. Verweigert der Händler die Annahme, dann kann man die Ware nehmen und das Geschäft verlassen. Dann wird er es sich 2x überlegen.
Nachzulesen hier: Münzgesetz § 3 MünzG
LG Jan
Hallo Loreg,
wie verhält sich das dann mit dem Annahmeverzug? Ich biete dem Händler meine Gegenleistung (in diesem Fall Geld) an. Damit wäre der Kauf ja abgeschlossen (konkludentes Verhalten). Nun nimmt er mein gesetzlich legitimiertes Zahlungsmittel nicht an.
Das ist jedoch seine Entscheidung. Er befindet sich somit in Annahmeverzug. Ich kann den Laden verlassen und der Händler trägt somit das Risiko für das Geld, welches trotzdem in meiner Tasche ist.
Lorged: Absolut hervorragender Kommentar! :)
Lord: So gesehen hast du mit deinem Annahmeverzug recht. Aber wenn du keine Quittung deines Kauf`s hast, der Ladeninhaber dir hinterher rennt, dich festhält und dann die Polizei ruft - ( was natürlich sehr dreist wäre vom Inhaber des Ladens ) was dann?
Natürlich bist du nicht verpflichtet eine Quittung mitzuführen. Hast es es aber dann regelmäßig schwer nachzuweisen, rechtmäßiger Besitzer der erkauften Waren zu sein.
Es wäre besser dann das Ordnungsamt und/oder die Polizei ( KEIN Notruf ) zu holen, wenn der Kassierer dein Geld nicht akzeptiert.
Das ist jedoch seine Entscheidung
Das ist genauso seine Entscheidung, wie es seine Entscheidung ist, die Kaufsache nicht zu übereignen.
manche Lebensmittelläden sind sogar froh, wenn sie Kleingeld bekommen und bei 20 Stück 5 Cent dürftest Du auch keine Probleme bekommen...
Hallo Aaron,
als eins kann ich Dir gleich sagen - genau - die Kassiererinnen bekommen dann garantiert keinen "Freudenausbruch" :))
Aber schau Dir Mal den Link an --->
Sie dürfen für einen Bezahlvorgang bis zu 50 Münzen verwenden, um auf den zu zahlenden Rechnungsbetrag zu kommen. Diese Anzahl an Münzen entspricht der, die eine Kassiererin annehmen muss. Lassen Sie es aber am besten gar nicht erst so weit kommen, dass sich bei Ihnen eine derartige Menge an Kleingeld ansammelt.
http://www.helpster.de/wieviel-kleingeld-muss-eine-kassiererin-annehmen-wissenswertes-zum-bezahlen-mit-muenzen_108671#anleitung
Liebe Grüssle Natalie
Ja, sie müssen nur bis zu 50 einzelne Geldstücke annehmen. Alles andere ist Kulanz.
wenn ich mir den Aldi so anschaue
da hat die Kassiererin das Wechselgeld bereits in der Hand, wenn der Kunde seinen Geldbeutel noch sucht
nichts schlimmeres als Rentner vor einem an der Kasse, wenn sie ewig im Geldbeutel nach passendem suchen, bevor sie merken es reicht doch nicht
Richtig. Man schaut BEVOR man abkassiert wird nach, wie man zahlen kann und legt sich das Geld schon zurecht. So mache ich es immer.
Und wenn der Einkauf 27,12 € kostet und ich keinen kleinen Schein habe, lege ich nicht stumpfsinnig einen 50 € Schein hin, sondern schaue ob ich wenigstens noch die 12 Cent habe. Zahle also 50,12 € und bekomme entsprechend zurück.
Ist für alle einfacher.
Wenn ich natürlich nur große Scheine habe und kein passendes Kleingeld, dann geht es halt nicht anders. Ich sage dann dem Kassierer aber immer, das ich es nicht anders habe.
Also LordBowling,
Sie haben da an einer Stelle unrecht. Wenn der Verkäufer das Zahlungsmittel NICHT annimmt, kann der potentielle Käufer nicht einfach so mit der Ware unter dem Arm aus dem Laden spazieren.
Das ist und war schon immer Diebstahl!
Ein Kaufvertrag benötigt immer noch 2 Willenserklärungen (Verkäufer und Käufer) - siehe "Konkludentes Handeln" -
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass er den entsprechenden Betrag an der Kasse bezahlen kann (hier ist die Obergrenze mit den max. 50 Münzen vestgelegt nach §3 Abs. 1 MünzG).
Es müssen auch nicht 50 (identische) Münzen sein. Hier geht es nicht um die Wertigkeit der Münzen, sondern um die Anzahl. Es kann also auch eine Mischung aus 1, 2, 5,10, 20 und 50 Eurocent Münzen sein.
Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: 1 Euro in 5 Centstücken muss der Verkäufer annehmen (jedoch darf man nicht einfach so mit der Ware aus dem Laden gehen, denn sobald man den Laden ohne zu bezahlen verlässt, macht man sich des Diebstahls strafbar!).