Was passiert wenn man die 0.0 Promille in der Probezeit nicht eingehalten hat?

9 Antworten

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Fahranfänger, die gegen den Paragraph 24c StVG verstoßen müssen mit intensiven Strafen rechnen. Das Bußgeld beträgt  200 Euro bis 1.500 Euro, es gibt mindestens  2 Punkte in Flensburg und zudem wird die Teilnahme an einem  Aufbauseminar angeordnet und die  Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. I

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/stvg/

Aber die Quelle ist entweder veraltet oder falsch. Im aktuellen Bußgeldkatalog steht dazu:

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
250 € Bußgeld, 1 Punkt

Quelle: https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&offset=10&type=bgk&buktxt1=alkohol&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=04.05.2021

Auf jeden Fall: MPU ohne Schädigung => Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er muss 250 Euro zahlen, kriegt ein Punkt in Flensburg und muss ein Aufbauseminar machen. Erst wenn er dieses absolviert hat, darf er wieder AUto fahren


Antitroll1234  04.05.2021, 20:30
Erst wenn er dieses absolviert hat, darf er wieder AUto fahren

Es gibt kein Fahrverbot.

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Schivas  04.05.2021, 20:33
@Antitroll1234

Stimmt hab mich vertan, sorry. Nur wenn das ABS in der angegeben Frist nicht gemacht wird, wird sie entzogen

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1 Punkt, 250,-€ Bußgeld.

Da noch in der Probezeit: Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid erfolgt Anordnung zum Aufbauseminar und Probezeitverlängerung, wenn dies der erste relevante Verstoß war.

Da wird in jedem Fall ein Aufbauseminar fällig plus um 2 Jahre verlängerte Probezeit. Und obendrein gibt es noch ein saftiges Bussgeld = 250 Euro und einen Punkt in Flensburg.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=alkohol%20probezeit&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-597039527&gclid=EAIaIQobChMI4Ke06dOw8AIVY_x3Ch3qLQ8JEAAYASAAEgJ-K_D_BwE

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Probezeitverlängerung, Bußgeld, Punkt in Flensburg, eventuell Fahrverbot.

Dazu kommt: Aufbauseminar.

MPU nur bei Unfall, soweit ich weiß.

Allerdings: passt da an der Story rechnerisch was nicht.