Narkose und Drogenkonsum?
Meine Frage ist wie sich regelmäßiger Drogenkonsum auf eine Vollnarkose für eine Weisheitszahn-op auswirkt bzw. ob man diesen bei einem Anästhesie-Vorgespräch unbedingt angeben muss.
Mir ist bewusst, dass es wichtig ist sowas dem Anästhesisten mitzuteilen, aber kann er seine Schweigepflicht brechen wenn es dabei um eine unter 18 Jährige Person geht?
Ich definiere regelmäßigen Drogenkonsum: häufige Einnahme von Ecstasy (alle 2 Wochen bis zu jedes Wochenende), gelegentliches Kiffen, regelmässiges Rauchen und seltener LSD Konsum.
Darf der Arzt sowas den Eltern oder gar sogar dem Jugendamt mitteilen?
Oder was würde passieren wenn man dies gar nicht erwähnt?
Und seltener LSD Konsum
3 Antworten
Nein,der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Ich würde das auf jeden Fall sagen. Ich habe das damals angegeben, weil ich Angst hatte durch meinen Konsum, würde es nicht richtig wirken, aber er lachte und meinte,das ist egal,ich krieg jeden bewußtslos.
Der Anästhesist hat Schweigepflicht und wird es auch Deinen Eltern nicht mitteilen, wenn er den Eindruck hat, dass Du nicht in total selbstschädigender Weise agierst.
Substanzen wie MDMA, LSD oder Cannabis haben allerdings so gut wie keine Kreuzreaktions-Risiken mit den gängigen Anästhetika, wenn zwischen letzter Einnahme und OP ausreichend Zeit zum Verstoffwechslung gegeben ist.
Problematischer sind Opiate und Opioide bzw. Substitutionsmittel.
Kein erhöhter Bedarf an MDMA, LSD oder Cannabis - sondern ggf. ein erhöhter Bedarf an Opiaten.
Klar an Narkosemitteln. Aber die Rezeptoren im Körper sind ja einiges Gewöhnt bei Drogen und Alkoholkonsum deswegen muss man die Narkose anders dosieren.
- Alkohol ist auch 'Droge"
- Narkosestoffe und (illegale) Substanzen wie MDMA und LSD oder Cannabis gehören nicht der gleichen Stoffgruppe an, insofern müssen auch keine Narkosemittel anders dosiert werden.
- Kein Anästhesist muss seine "Abschussmittel" höher dosieren, bloß weil der Patient gewohnheitsmäßig Kaffee, Tee oder Kakao trinkt.
Es geht nicht um die gleiche Stoffgruppe.
Menschen die regelmäßig kiffen brauch etwa die DOPPELTE Dosis an Propofol wie nicht Kiffer.
- Fragesteller spricht von "gelegentlichem Kiffen" und nicht von 'dauerhaftem Konsum'
- In meiner eigenen Krankheitsgeschichte gibt es Lungen-, Darm- und Magenspiegelungen so wie eine Gallenblasen-OP nebst anschließender Port-Legung jeweils unter normaler Propofolgabe, obgleich ich als Patient auch dauerhafter Cannabisgebraucher bin/sein muss.
Und nun?
Woher weißt du denn das du eine 'normale' propofolgabe hattest?
Auch gelegentlich kann den Bedarf ändern und die anderen Stoffe eben auch. Es gibt genug Studien die das belegen. Natürlich gibt es Schwankungen je nach Patient und Toleranz etc.
Weil jeder Patient vor einem Eingriff ein Gespräch mit dem Anästhesisten führt und ebenso Fragen stellen darf/kann wie der Anästhesist.
Vor einem Eingriff kann dir kein Anästhesist sagen wie viele Medikamente du benötigst😅
Das ist auch von vielen Faktoren während der OP abhängig.
Wenn du außerdem deinem Anästhesist vom Drogenkonsum erzählt hast, passt er ja automatisch deinen Bedarf an. Da gibt es extra eine Formel anhand der der Bedarf dann geschätzt wird.
Sorry, m.E. Unsinn. Zusätzlicher Bedarf ergibt sich, wenn ein Patient abhängig ist und gegen Auftreten von Entzugserscheinungen* ein gewisser Substanzspiegel erforderlich ist. Liegt die Drogenkonsumphase jedoch schon zurück und treten keine Abstinenzerscheinungen auf - muss auch der Bedarf nicht angepasst werden.
*Entzugserscheinungen sind regelhaft bei fortwährendem Gebrauch von Opiaten, Opioiden und Benzos. Bei MDMA, LSD und Cannabis tritt kein Entzug im klassischen Sinne auf.
Es geht nicht um Entzug sondern darum ob die Rezeptoren es gewöhnt sind oder nicht.
Warum beantwortest du eigentlich keine meiner Fragen?
Weil ich es satt bin Vorurteile und Falscheinschätzungen zu korrigieren.
Es gibt wie gesagt genug vertrauenswürdige Quellen dazu, unter anderem Ärzteblatt, WHO und so weiter.
Und das du ohne Begründung denkst bei dir wäre es anders sehe ich nicht unbedingt als Gegenbeweis dazu an.
Du solltest das unbedingt angeben, Schweigepflicht ist auf jeden Fall gegeben.
Da geht es nicht um Kreuzreaktionen sondern eher um einen erhöhten Bedarf soweit ich weiß.