Dürfen 16-jährige hochprozentigen Alkohol ausschenken?
Der Ausschank würde an Erwachsene stattfinden, die Veranstaltung wäre privat.
Habe im Internet bis jetzt nur widersprüchliche Aussagen gefunden.
Antwort bitte mit Verweis auf konkreten Gesetzestext.
3 Antworten
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz dazu, somit ist es auch nicht explizit verboten. Allerdings haftet meines Wissens nach der Verantwortliche der Veranstaltung, sollte sich die minderjährige Person den verbotenen Alkohol selbst genehmigen.
Auf privaten Feiern darf Minderjaehrigen der Alkoholkonsum gestattet werden. Nicht gestattet werden darf er ihnen nur in der Oeffentlichkeit.
Bei privaten Veranstaltungen, also ausserhalb der Oeffentlichkeit, ist das rechtlich ueberhaupt kein Problem.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet es nicht, finde ich dazu nur. Das kann nicht anders als ein "Ja" gedeutet werden.
Einen Gesetzestext zu etwas, das nicht genannt wird, kann man schlecht zitieren.