Drogen und Briefgeheimnis?
Was passiert ,wenn ich z.B. einen Joint in einem Briefumschlag zu einem Freund hinschicken lassen würde. Dürfte der Postbote oder irgendwer anders diesen auf Verdacht auf Cannabis öffnen. Oder wenn man nichtd weiß, und er so geöffnet wird, und somit das Briefgeheimnis verletzen würde, was würde dann passieren? Oder könnte?
3 Antworten
Nur der Empfänger ist berechtigt einen Brief zu öffnen und rein zu gucken, es ist also ziemlich sicher so einen Brief zu verschicken wenn er gut und geruchsdicht verpackt wurde. Fast sicherer sogar als damit auf der Straße herum zu laufen.
Im DarkNet gibt's ganze Marktpätze auf denen Cannabis und andere Drogen per Brief/Päckchen verschickt werden. Probleme gibt's meist nur wenn über Landesgrenzen verschickt wird, im Inland gibts keine Spürhunde in den Poststationen.
Wenn ein Postmitarbeiter riecht, dass im Brief Cannabis ist, wird der Brief konfisziert (aufgehalten), die Polizei wird verständigt und der Brief wird geöffnet.
Die Schwierigkeiten bekommt in aller Regel der Empfänger, wenn der Absender bekannt ist ( oder bekannt wird) natürlich auch der Absender.
Post und Zollbeamte sind davon ausgenommen.
Aber normalerweise öffnet Post ohne Verdacht keine Pakete, oder?
Die Behauptung das Post und Zollbeamte vom Briefgeheimnis ausgenommen sind.
naja die gesetze werden gerade überarbeitet ^^ also bald is das nicht mehr so