Würdet ihr Besuch eurer kriminellen, volljährigen Tochter erlauben, sie verpflegen und verwöhnen bis sie seelisch genug Kraft hat erneut kriminell zu werden?

6 Antworten

Direkt verstoßen würde ich das Mädchen nicht, aber klare regeln aufstellen

erste und wichtigste Regel: du unterstützt sie NICHT! bei ihrem krimenellen tun.

Das bedeutet im Konkreten:

  • Du hilfst ihr nicht beim Geld waschen d.h. Sie darf dein Konto nicht für Ein oder Ausztahlungen nutzen
  • Du unterstützt sie nicht bei irgendwelchen Betrügereien d.h. sie darf euren Telefonanschluss / den Handy nicht für ihre geschäfte nutzen
  • Du beteiligst dich nicht an Hehlereieen. d.h. lagert sie Diebesgut bei dir im Haus dann stellst du sie vor die Wahl. das Zeug SOFORT! mitnehmen und nie wieder kommen, oder sich selbst bei den lokalen behörden stellen.
  • du deckst sie nicht aktiv. d.h. wenn die Polizei klingelt und fragt, ob sie bei dir wohnt, sagst du die wahrheit. das hat sie zu akzeptieren.

lg, Anna

Ich würde meine Tochter nicht verstoßen, wenn sie zu mir kommt und Hilfe braucht. Aber die Hilfe würde darin bestehen, reinen Tisch zu machen und sich eine ehrliche Arbeit zu suchen. Bis sie das geschafft hat, würde ich sie auf jeden Fall unterstützen.


Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 15:14

Wenn sie Willens ist den rechten Weg einzuschlagen. Wenn du aber genau weißt, dass sie das nicht tun wird und wieder losziehen wird um Straftaten zu begehen ?

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okieh56  08.10.2023, 15:17
@Mangoentsafter

Darin würde ich sie nicht unterstützen. Wenn ich sehe, dass sie sich nicht helfen lässt, würde ich ihr auch nicht helfen. Ihre Straftaten zu entschuldigen und sie für neue Straftaten wieder aufzubauen, wäre keine Option für mich.

Sie könnte jederzeit wieder kommen, aber nur, wenn sie bereit ist, für ihre kriminellen Handlungen gerade zu stehen und diese aufzugeben.

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 15:23
@okieh56

Deine Entscheidung finde ich sehr gut! Jetzt wird es jedoch besonders knifflig: In meinem Beispiel ist die Mutter sehr arm und wohnt daher in der Wohnung die die kriminelle Tochter angemietet hat weil sie mehr Geld hat. Jetzt kommt die kriminelle Tochter zwar zu euch zu Besuch, aber offiziell ist es ja ihre Wohnung. Dennoch würdest du dich der psychischen Beihilfe nach Paragraph 27 StGB schuldig machen.

Wie verhältst du dich ?

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okieh56  08.10.2023, 15:28
@Mangoentsafter

Ich bin in jedem Fall für ehrliche Verhältnisse und kann auch für meinen Unterhalt selbst sorgen. Könnte ich es nicht, würde der Staat einspringen. Das wäre zwar nicht schön, aber immer noch besser, als auf Kosten Krimineller zu leben - selbst wenn es meine Tochter wäre.

Von kriminell erworbenem Geld würde ich nichts haben wollen - unabhängig davon, was das Gesetz dazu sagt.

Zum Glück kann ich nie in eine solche Situation kommen.

Wenn die Mutter sich von kriminell erworbenem Geld aushalten lässt, kann sie ihrer Tochter keine Vorwürfe machen, denn dann ist sie selbst nicht besser.

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 15:30
@okieh56

Du bist ein ehrlicher Mensch und ich wünsche dir alles Gute ! :-)

Leider kenne ich so einen Fall wie bin mir beschrieben aus meinem Bekanntenkreis...

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okieh56  08.10.2023, 15:32
@Mangoentsafter

Ich gebe zu, dass es mir und meiner Familie finanziell gut geht - da ist es einfach, ehrlich zu sein ;-)

Aber ich kenne viele Menschen, die gerade so über die Runden kommen und trotzdem von Grund auf ehrlich sind. Manche beantragen nicht einmal ihnen zustehende Sozialleistungen. Vor diesen habe ich große Achtung.

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Ja klar hä, ist ja meine Tochter. Aber wie kommt man auf sowas?


Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 15:14

Weil ich so einen Fall im Bekanntenkreis habe.

Juristisch ist es sogar relevant, selbst wenn man einen Straftäter nur seelisch unterstützt um Taten zu verüben. Nennt sich Beihilfe.

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idk98319356  08.10.2023, 15:17
@Mangoentsafter

Aber du hilfst ihr doch nicht bei den Begehen einer Straftat sondern allgemein. Aber kA kenn mich nicht aus

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 15:24
@idk98319356

Nach Paragraph 27 StGB ist das psychische Beihilfe. Diese besteht z.B. bei Aufmunterung oder Zusage von Hilfe nach der Tat.

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Vielleicht werde ich damit eine schlechte Mutter aber ich hätte mich von so einer unbelehrbaren Tochter distanziert. Es klingt hart, ist hart, ist aber meine Meinung dazu. Das Einzige, was mich beschäftigen wird ist die Frage, was wir falsch gemacht haben, daß es soweit kommen konnte.


Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 16:55
Vielleicht werde ich damit eine schlechte Mutter

Du wärst überhaupt keine schlechte Mutter wenn du nach Wissen der Kriminalität der Tochter den Kontakt einstellt. Du wärst dann sogar juristisch auf der richtigen Seite. Denn nach Paragraph 27 StGB ist der Kontakt psychische Beihilfe. Diese besteht z.B. bei Aufmunterung oder Zusage von Hilfe nach der Tat.

Das Einzige, was mich beschäftigen wird ist die Frage, was wir falsch gemacht haben, daß es soweit kommen konnte

Das ist ein interessanter Aspekt. Denn der von mir geschilderte Fall existiert in meinem Bekanntenkreis. Und die ganze Familie ist sonst anständig. Nur sie ist das schwarze Schaf.

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Käme auf die Art der Straftaten an!

Welche sind es denn?

WENN sie bspw. im Iran ohne KT rumlaufen würde (DORT STRAFTAT!) - würde ich das sogar sehr unterstützen! ...nur zur Beerdigung würde ich fahren, wenn sie dann im Iran stattfände:(


Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 19:25

Steuerbetrug, Dokumentenfälschung, Schwarzarbeit. Mehrere Jahre schon.

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IdlewildSouth  08.10.2023, 19:31
@Mangoentsafter

Hm, nein, das würde ich nicht gutheißen - Ich würde sie wohl nicht verstoßen aber verwöhnen bestimmt auch nicht!

Mein Problem - Ich kann mir das bei MEINER Tochter sowas von absolut nicht vorstellen .... Ich würde sie wohl aufnehmen und sie bitten, sich in die Legalität zurückzubewegen oder sonst möglichst schnell wieder abzureisen.

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 20:31
@IdlewildSouth

Danke für deine Ehrlichkeit :-)

Das knifflige an dem Beispiel, dass es in meinem Bekanntenkreis tatsächlich gibt, ist, dass die Mutter sehr arm ist und die Wohnung offiziell der Tochter gehört und die Mutter lediglich dort wohnhaft ist. Das heißt, die Tochter kommt immer wieder zurück in ihre eigene Wohnung. Und so kann die Mutter ja nicht den Zutritt verwehren. Also müsste die Mutter ausziehen, um sich nicht der Beihilfe schuldig zu machen.

Es gibt nämlich sogar psychische Beihilfe nach Paragraph 27 StGB. Zum Beispiel Aufmuntern oder Zusage von Hilfe nach der Tat.

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IdlewildSouth  08.10.2023, 21:21
@Mangoentsafter

Tja, da muss ich nun wirklich passen!

Das liegt für mich außerhalb meines Vorstellungsbereiches!

Ich kann Dir nur soviel sagen - da Du mich ja für meine Ehrlichkeit gelobt hast - Wenn MEINE Tochter Drogenmafiaboss wäre und mir eine Luxuswohnung in Miami finanzieren würde, würde ich sie dort gerne aufnehmen, solange ich dort wohnen darf und inzwischen dafür beten, dass sie sich auf den rechten Pfad der Legalität zurückbegeben möge!;)

Ich weiß: Das spricht nicht für meinen Charakter - nur für meine Ehrlichkeit;)

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Mangoentsafter 
Fragesteller
 08.10.2023, 21:41
@IdlewildSouth

Hahahaha, okay 😅

Dann durchsuche doch mal genau deine Wohnung. Es geschehen Zeichen und Wunder. Der Neffe von Pablo Escobar hat vor einigen Jahren in seiner Wohnung mehrere Millionen in Form von Geldscheinen hinter seiner abgebröselten Tapete gefunden. Die hatte sein Onkel dort versteckt. 😁

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