Stört euch das?


14.02.2024, 16:37

Ich mache das nicht. Aber ich habe davon gehört, dass es Leute gibt, die das machen. Deshalb wollt ich nachfrage.

6 Antworten

§ 183a StGB

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Das ist sowohl ein Tabu als auch der Grund für ein sofortiges Hausverbot.


saunatom  14.02.2024, 21:06

...und Strafanzeige! Keine Saunaanlage möchte in Verruf kommen und klären solche Dinge tatsächlich mit der Polizei. Ganz dumm für den Gast... ob sich das wohl vorher überlegt wird?

Vorausgesetzt, der Fragesteller hat wahrheitsgemäss gefragt. Ich zweifel ein wenig an der Geschichte, denn seit 18 Jahren Sauna habe ich so etwas noch NIE! gesehen oder erlebt....

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Du solltest GANZ DRINGEND damit aufhören, schlechte Pornos zu schauen oder auf dergleiche Fans zu "hören".

In einer öffentlichen Sauna gibt es keine sexuellen Handlungen, allein schon deswegen, weil dann sofortiger Rausschmiss mit! Strafanzeige folgen würde.

Ergo wird es keine einzige Frau geben, die Dir darüber hier berichten könnte oder nur annähernd davon "begeistert" wäre. Stell Dir mal vor, 99% der Menschen gehen in die Sauna, allein der Gesundheit, des Wohlfühlens und der Entspannung, die durch die Wärme und das daraus resultierende Schwitzen entsteht...

Und wärst du selber je einmal in einer öffentlichen Sauna gewesen, dann würdest Du nicht solche überflüssigen Fragen stellen, sondern würdest die Sauna korrekt sehen...

Viel Erfolg beim lernen.

LG saunatom (saunafans.de)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Saunafan aus Lebenseinstellung m.s.viel Erfahrung!

In der öffentlichen Sauna ist das ein No Go, ich finde das ekelig.

Ich bin oft in der Sauna und würde es auch dem Saunameister sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

saunatom  14.02.2024, 20:17

Schon die Frage allein ist eklig und besagt dass der Fragesteller vermutlich noch nie in einer Sauna war.... :-)

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es wär ein tabu und ist aich eins

du kannst deswegen auch in den knast kommen wenns eine öffentliche ist


saunatom  14.02.2024, 17:15

Nein dafür kommt man noch nicht in den Knast, es wird eine Strafanzeige wegen öffentlichen Ärgernisses, vielleicht noch Schadenersatz durch den Betreiber, weil das Image der Anlage dadurch beschädigt werden kann.

"es wäre ein Tabu und ist auch eins" ist ein Widerspruch.... Natürlich ist es eins!

:-)

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