Ist Selbstbefriedigung im Islam erlaubt?
Sayyid Sabiq Al-Azhari schreibt: „Dass man mit seiner Hand masturbiert (Istimna’), widerspricht dem Anstand und guten Charakter [...] und die Rechtsgelehrten unterschieden sich in der Beurteilung davon. So gibt es jene von ihnen, die es als absolut verboten (Haram) erachten und jene von ihnen, die es unter gewissen Umständen als verboten (Haram) und unter anderen als erforderlich erachten und jene von ihnen, die es als verpönt (Makruh) erachten.” [...] „Was Ibn Hazm betrifft, so erachtete er die Masturbation (Istimna’) als verpönt (Makruh) und nicht als Sünde, da es einem Mann mit Konsens des ganzen Volkes zulässig (Mubah) ist, sein Genital mit seiner Linken anzufassen und wenn es zulässig (Mubah) ist, so gibt es nichts über dem Erlaubten hinaus, außer dem Vorsatz, zu masturbieren, was grundsätzlich nicht verboten (Haram) ist, da Gott sagt: "Er legte euch bereits im einzelnen dar, was Er euch verbot." (6:119) Und dies ist nichts, über das uns Gott im einzelnen darlegte, dass Er es für verboten (Haram) erklärte, weswegen es erlaubt (Halal) ist [Fiqh us-Sunnah, Seite 732]
Im Koran gibt es kein eindeutiges Masturbationsverbot, womit die Behauptung, es gäbe ein Verbot, doch im Widerspruch zum Koranvers 6:119 steht.
Ist es erlaubt oder verboten?
4 Antworten
Diese Frage wird quasi täglich gestellt! Die Masturbation gilt als haram:
Keuschheit ( keusch aus lateinisch conscius ‚bewusst‘) wird im Wortsinne als „ Mäßigung im Umgang mit Sexualität“ verstanden, in anderen Koranstellen ( Sure 17:32 zu Ehebruch; 24:30 und 33:35 zu Keuschheit) jedoch stets auf das ethische Handeln zwischen den Geschlechtern angewandt. Die traditionelle Exegese bezieht jede andere Form der Sexualität mit ein. Es gibt eine Reihe von Hadithen, von denen sich einige auch zur Masturbation ablehnend äußern. Unter anderem wird Fasten zur Vermeidung von Sünde empfohlen.
Bei Schiiten ist Masturbation generell verboten, bei Sunniten ebenfalls mit unterschiedlichen Bewertungen zu Ausnahmefällen. Während Masturbation bei Schāfiʿiten und Malikiten generell verboten ist, kann sie bei Hanafiten und Hanbaliten im Einzelfall erlaubt sein, z. B. nach einer gescheiterten Ehebeziehung. [59] [60]
Es steht in der Überlieferung, also ist es wohl haram. Und wenn du Koranverse zitierst oder so, dann wäre die entsprechende Exegese interessant. Die von Rassoul etwa bekommst du kostenlos im Web und sogar auf Deutsch.
Wenn es so eindeutig ist, warum ist es laut dem von mir zitierten Text so uneindeutig?
Weil deine Quelle vielleicht nicht gut ist? Hier:
Die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten sagt, dass Selbstbefriedigung haram ist. Nur wenn Selbstbefriedigung dazu dient, größeren Schaden wie Unzucht, homosexuelle Handlungen oder Vergewaltigungen abzuwenden, wird sie von ihnen gebilligt. Manche Gelehrte sagen: Wenn man Selbstbefriedigung nicht der Lustempfindung, sondern der Linderung der sexuellen Energie wegen betreibt, dann besteht die Hoffnung, dass man dadurch nicht zum Sünder wird.
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 65.
Ist es erlaubt oder verboten?
Es ist eine Auslegungssache. Manche sehen es als verflucht an und manche sehen es als erlaubt an.
Ob es verboten ist oder nicht - ich mache es trotzdem. Es hilft beim Einschlafen, ist stressabbauend und gesund.
Schade ich jemandem, wenn ich Masturbiere? Ich glaube nicht.
Genauso wie Sex vor der Ehe. Schade ich jemandem damit? Nein! Also wird es auch gemacht, weil's Spaß macht.
LG Yousef :)
Der Islam-Gelehrten sind sich diesbezüglich nicht einig. Was nicht eindeutig verboten ist, ist erlaubt. Ich bin katholisch, aber ich interessiere mich für den Islam.
Hab ich mal anders gelesen. Es soll widersprüchliche Fatwas geben.
- Muss man schauen, wer die Fatwa gibt. Fragst du Seyran Ateş, wird sie dir alles erlauben. Daher sind für uns Muslime auch nur die anerkannten Gelehrten von Relevanz. Wenn einzelne Gelehrten was anderes sagen, der größte Teil dem aber widerspricht, sind diese Nischenmeinungen ebenfalls zu verwerfen.
- Meinungsunterschiede gibt es darin, dass einige Gelehrten sagen, es sei unter einigen Ausnahmen erlaubt, sie beispielsweise um vor größeren Sünden zu schützen. Dennoch ist es aber grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmesituationen erlaubt
Nein, es gibt tatsächlich auch welche, die Onanie als erlaubt ansehen.
Zurecht, denn ein solches Verbot lässt sich nicht auf Basis islamischer Quellen begründen.
Ja, im Quran steht nichts darüber. Müsste man in der Sunna suchen. Homosexualität ist im Quran und Altem Testament enthalten und ist verboten. Die Geschichte mit dem Propheten Lut / Lot.
Homosexualität ist im Quran und Altem Testament enthalten
Falsch, im Koran sowieso nicht und in der Thora in einem anderen Kontext.
Die Geschichte mit dem Propheten Lut / Lot
… handelt nicht von Homosexualität, sondern Sexualverbrechen.
In den Sunnitischen Quellen sind eindeutige Verbote enthalten, da ich jedoch weiß, dass du als Schiite diese Quellen nicht anerkennst:
Viele Gelehrten sehen die Verse 5-7 der Sure Muminuun als Beweis für das Verbot der Masturbation. Aus den Versen lässt sich entnehmen, dass das Ausüben der Sexuellen Lust lediglich mit der eigenen Frau oder einer Dschariya (was es heute nicht mehr gibt) erlaubt ist.
Alle anderen werden als Übertreter bezeichnet.
Mit Sunnitischen Quellen meine ich eindeutige Hadithe, nicht die Meinung von einem Gelehrten.
Die Sunnitischen Gelehrten sind sich ohnehin einig, dass es nicht erlaubt ist.
- Was gibt es zu hinterfragen, wenn sich die Gelehrten in einem Thema einig sind
- Ich bin kein Gelehrter und habe nicht das nötige Wissen. Ich kann mir die begründen anschauen, und zwischen den Gelehrten vergleichen, mehr auch nicht. Ich bin mir sicher, wenn dir alle Ärzte sagen, du müsstest operiert werden, würdest du das auch nicht hinterfragen, oder? Denn schließlich hast du keine Ahnung von Medizin. Wenn es bspw um Themen der IT geht, kann ich dann wieder schon viel mitreden und da wird mich vermutlich weder der Mediziner noch der Gelehrte anständig verstehen. Jeder sollte sich um sein Gebiet kümmern.
Was gibt es zu hinterfragen
Also hast du dein Gehirn ausgeschaltet, wenn es um den Islam geht, und folgst blind deinen Gelehrten?
wenn dir alle Ärzte sagen
Also ich vertraue nicht blind einem Arzt, sondern stelle auch Rückfragen. Und ich habe schon oft genug erlebt, dass Ärzte teilweise unterschiedliche Ansichten haben, da es auch verschiedene Behandlungsansätze gibt.
Und wenn fast alle Ärzte das gleiche sagen? Darum geht es ja.
Und ja, du stellst Rückfragen. Das kann man bei einem Gelehrten auch, da spricht nichts dagegen. Jedoch kannst du letztendlich nur anhand dessen, was der Arzt dir sagt, ein Urteil treffen, da du keine Ahnung hast. Genauso ist es auch bei den Gelehrten. Du schaust was die Gelehrten sagen, stellst gegebenfalls nachfragen, und entscheidest, wonach du dich richtest. Du kannst dich aber weder selber operieren, noch eigenständig eine Fatwa geben.
Es sind sich eben nicht alle einig:
Abd-ur-Rahman Al-Jaziri schreibt: „Als Beweis dafür, dass die Masturbation (Istimna’) mit der Hand verboten (Haram) ist, verwenden die Malikiten den Ausspruch des Gesandten (s.): "O ihr jungen Leute, wer es sich von euch leisten kann, der soll eine Partnerschaft eingehen, denn das ist der Geduld dienlicher und dem Schamteil keuscher und wer dazu nicht die Möglichkeit hat, der ist zum Fasten angehalten, denn es dämpft ihn." Dies erzählt Abdullah Ibn Mas’ud von ihm. Hierauf sagen sie: ﴾Wäre die Masturbation (Istimna’) mit der Hand laut der Gesetzgebung (Shari’ah) zulässig (Mubah), dann hätte der Gesandte (s.) darauf hingewiesen, da es leichter als das Fasten fällt. Da er es jedoch nicht erwähnt, weist dies darauf hin, dass es verboten (Haram) ist.” [...] „Der Autor des Buches Subul-us-Salam sagt: "Einige Hanbaliten und einige Gelehrte der Hanafiten billigten die Masturbation (Istimna’), wenn jemand um sich bangt, Unzucht (Zina) zu begehen, doch das ist eine absurde Meinung, der man keine Beachtung schenkt.” [Kitab ul-Fiqh, Band 5 Seite 136-137]
Die Quellen der Gelehrten können sich unterscheiden, das Urteil ist das selbe.
Lediglich darin, unter welchen Ausnahmefällen es in Ordnung sein könnte gibt es Unterschiede. Auch nach der Hanbalitischen Rechtsschule ist es nicht erlaubt.
Die Frage wird fast täglich gestellt, aber die Antworten fallen immer gleich aus und geben das wieder, was irgendwelche Gelehrten dazu sagen.
Ich habe aber mein Gehirn eingeschaltet und das ganze hinterfragt. Daher erwarte ich Antworten, die nicht die Standardantworten der Gelehrten runterbeten, sondern explizit auf die Kritikpunkte meiner Frage eingehen. Hier also der Widerspruch zum genannten Vers aus dem Koran.