Hat man als 15-Jährige wirklich ein Anrecht darauf mit einem 30-Jährigen Erwachsenen zusammen sein zu dürfen (also auch mit Beziehung und SEX)?

11 Antworten

Dein Ansinnen ist nicht legal. Es gibt kein Gesetz, dass es Jugendlichen (14–17) Jahre verbieten würde, Sex zu haben. Strafbar ist es dagegen für eine Person über 21, mit einem Jugendlichen unter 16Sex zu haben. Also wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden ist es nicht legal


TheJudgement  28.06.2023, 01:17

Das ist falsch, § 182 Abs. 3 StGB.

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isebise50  28.06.2023, 06:43

Kommst du aus der Schweiz?

Denn in Deutschland und Österreich ist das nicht so.

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isebise50  28.06.2023, 10:50
@563Leni

Das Schweizer Recht gilt nicht im übrigen deutschsprachigen Raum!

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Zumindest darfst Du das, insofern ist das Dein Recht. Anrecht kann man auch sagen.

Das kommt drauf an...

...wenn die sexuelle Reife des Minderjährigen nicht ausreichend entwickelt wäre...

dann nicht.


Ein „Anrecht“ hast du nicht, es werden in der 10. Klasse keine 30jährigen an Schülerinnen verteilt und du kannst auch nirgendwo einen Antrag auf Auslieferung stellen.

Doch in Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Ab diesem Alter wird eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen. 

Dann gilt sie als sexualmündig und auch Erwachsenen jeden Alters dürfen einvernehmlich sexuell mit ihr verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Nein, es gibt keine Rechtsnorm aus welcher sich ein so lautender Anspruch ableiten ließe. Ich würde Diesen auch aus vielen rechtspolitischen Gründen als schwierig erachten - auch die Durchsetzbarkeit bei beschränkt Geschäftsfähigen wäre nach derzeitigem Recht nicht gegeben.

Zulässig allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen - die Zulässigkeit begründet aber keinen Anspruch.