Freiheitsstrafe bei Rache?

1 Antwort

Guten Tag!

Das gewaltsame Amputieren des Gliedes (=Kastration) stellt eine schwere Straftat, namentlich eine schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 Var. 5 StGB dar. Wird sie absichtlich begangen, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, sprich: die Freiheitsstrafe ist die Regel, nicht die Ausnahme. Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht.

In minder schweren Fällen nach Absatz 3 der Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Ob eine minder schwerer Fall vorliegt, entscheidet der Richter nach den Umständen des Einzelfalls in seinem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


PapaEmeritusI 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:44

Danke für diese tolle Antwort ❤️❤️❤️

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