Frage nach Happy End Massage strafbar?

5 Antworten

Ist die Frage wie in A) gemeint oder wie in B)?

  • A) Ist es in Deutschland strafbar bei einem Massagesalon im Vorfeld über Massagen mit Happy End zu informieren - sprich telefonisch oder per Mail?
  • B) Ist es in Deutschland strafbar, sich bei einem Massagesalon im Vorfeld über Massagen mit Happy End zu informieren - sprich telefonisch oder per Mail?

Zu A): StGB § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution könnte auch zutreffen, wenn dafür geworben wird. Aber an den meisten Orten ist die Ausübung und auch das Werben dafür ja zulässig.

Zu B): StGB § 184i Sexuelle Belästigung trifft nicht zu, wenn nur verbal belästigt wird. Eine Frage wie "Würden Sie mir einen runterholen" wäre also nicht einschlägig.

Aber diese Frage könnte eine § 185 Beleidigung darstellen, vielleicht auch nur indirekt, wenn damit dem Anbieter einer nicht-sexuellen Dienstleistung unterstellt wird, er würde sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Das könnte dann möglicherweise so interpretiert werden wie der Fall, in dem eine Nicht-Prostituierte als "Nu*te" bezeichnet wird.

Aber im Kontext einer rein informierenden Nachfrage sollte das nicht so sein - es mag lästig sein, dies immer wieder gefragt zu werden, aber strafbar wäre es wohl nur, wenn es in beleidigender Absicht geschieht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Nein, das ist nicht strafbar.

Du fragst doch nur, ob sie eine legale Leistung anbieten.

So wie ich letzt den Autoelektriker gefragt hatte, ob er auch Ölwechsel und so was macht oder nur Elektrik.


Das kann durchaus eine sexuelle Beleidigung sein und somit unter StGB § 185 fallen.

So was fragt man nicht am Telefon oder per Mail.

Geh am besten gleich zu speziellen Studios wo es nur erotische Massagen gibt.