50 und 13 rechtlich in Ordnung?
Letzte Frage wurde gelöscht wegen Spaßfrage war es aber tatsächlich keine kann aber nachvollziehen das es so empfunden wurde. Ein ca. 50 jähriger Mann schreibt auf WA mit einer 13 jährigen. Sie haben eine Bzh wenn man es so nennen kann. Sie schreiben sich gegenseitig ich lieb dich und schicken auch Bilder hin und her (keine Nudes oder so) Treffen gab es auch aber kein Sex oder erster Kuss. Wäre das laut Österreichischem Recht ok?
Und ja ich weiß doch dass moralisch fragwürdig ist aber sagt mal und ich bin 15 also um mich gehts nichz
6 Antworten
Also in Deutschland wäre es legal, solange keine sexuellen Handlungen ausgeübt werden + sobald sie 14 ist, wäre es auch mit sexuellen Handlungen erlaubt, solange er ihre sexuelle Unerfahrenheit nicht ausnutzt!
Das ist absolut verwerflich, was kann eine 13 Jährige einem 50 Jährigen bieten ? Worüber will sie mit ihm reden ? Usw Usw Usw … es ist zudem strafbar sobald da was läuft ..
Der alte Typ will einfach noch mal was junges vor die Hose haben … überleg mal 50 .. der könnte ihr Opa sein .. spätestens wenn sie ihre Pubertät beendet hat verliert der Lustgreis sowieso das Interesse.. die Polizei sollte sich um den Herren mal kümmern ..
Die Neigung des alten Mannes nennt man Hebephilie , er fühlt sich offensichtlich zu pubertierenden hingezogen.
Wenn sie 20 ist und durch die Clubs zieht ist er Ende 50 und geht auf die 60 drauf zu .
Wenn sie 35 bis um die 40 ist kann sie sein Pflegeheim und seine Beerdigung bezahlen..
Solange es nichts sexuelles ist.
Aber Fragwürdig ist es schon bei dem Altersunterschied.
Nein ist Gesetzlich verboten der ü50 ist ein Kinderschänder und gehört angezeigt-.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/sexuelle_kontakte.html
kurze suche.. Huch!
was das moralische angeht... fragwürdig ist milde ausgedrückt!
steht alles drin was du wissen musst und deine Frage beantwortet.
Sie haben keinen Sex und die Seite kenn ich