Ich sehe das ja wie ein normales Arbeitsverhältnis, du bist Arbeitgeber, deine Swichts ist Arbeitnehmer, dann hast du dich an das ArbZG zu halten, heist soviel wie, gesetzlich nicht über 10 Std. pro Tag arbeiten, Sonn und Feiertage müssen im Arbeitsvertrag gesondert vereinbart werden, Überstunden müssen zeihtnah oder innerhalb von 6Mon. ausgeglichen werden, einen Urlaubsanspruch habe ich allerdings auch!
Die Ruhepausen von midestens 11Std. zwischen 2. Arbeitstagen sind zwingend einzu halten!
Gruß deine Switsch! :)