Zeigen der Deutschland Fahne 🇩🇪 im Bundestag?

Rollo489  24.02.2024, 08:45

Kennst du die Vorschriften und Regeln des deutschen Bundestags nicht?

Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:46

Doch, aber da habe ich nichts dazu gefunden, daß das zeigen der offiziellen Staatsflagge verboten ist ☝️

Rollo489  24.02.2024, 08:50

Das Zeigen von Flaggen ist verboten. Punkt. Jetzt weißt dus.

5 Antworten

Man muss das im Kontext zur Rede sehen.

Das Ordnungsgeld ist gerechtfertigt.


Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 09:13

Das Ordnungsgeld bezog sich laut Aussage der Bundestagspräsidentin auf das zeigen der offiziellen Staatsflagge ☝️

2
Zahl66  25.02.2024, 09:41

Nein, es ist nicht gerechtfertigt. Gerade im Kontext der Rede ergab das Zeigen der Flagge Sinn. Zudem gibt es einen §, der besagt, dass das Zeigen der Nationalflagge immer und überall in D erlaubt ist. Im selben § steht auch, dass aber das Verunglimpfen derselben, also so wie z.B. Frau Merkel es machte, strafbar ist. Des Weiteren ist das Zeigen von Symbolen terroristischer Vereinigungen gesetzlich verboten, aber wenn die Grünen die Antifa-Flagge am Rednerpult zeigen, dann wird lediglich dezent darauf hingewiesen, dass "das Hochhalten von Emblemen im BT nicht üblich" sei. Wir fassen zusammen: Zeigen der Deutschlandflagge im Deutschen Bundestag => Ordnungsruf + 1000€ Geldstrafe. Zeigen der Antifa-Flaggen => Hinweis ohne jegliche Folgen.

2
anTTraXX  25.02.2024, 10:02
@Zahl66

Wenn die Flagge Sinn ergeben hat, denn wäre es doch einfach gewesen diese anzumelden. Aber nein denn dann kann der blaubrauen Schlumpf nicht in das Mimimi verfallen und rumheulen!

Es ist halt immer wieder entlarvend für eureresgleichen

Die besagte Antifa Flagge wurde indes direkt nach dem Ordnungsruf eingepackt und alles war gut. Dies wollte der AFD Mann aber nicht und dann runzuheulen ist nunmal eigene Dummheit!

0

Es war wohl ein Regelverstoß. Eine Rüge hätte ausgereicht. Eine Strafe von 1000 € ist weit übertrieben und kann nur aus einer tiefsitzenden Abneigung der Sitzungsleiterin gegen Schwarzrotgold erklärt werden. Schon Merkel hatte einem CDUler eine Deutschlandfahne aus der Hand gerissen und sie von der Bühne geworfen. Große Teile unserer politischen Elite ticken so, auch Habeck: "Mit Deutschland konnte ich noch nie etwas anfangen. Patriotismus ist zum K.tzen".

Weil diese Aktion rein der Provokation diente.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche und gesunder Menschenverstand

Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:43

Fühlt ihr Deutschen euch bereits durch das zeigen eurer offiziellen Staatsflagge provoziert 🤔🤦

4
Zahl66  25.02.2024, 09:45
@dawnnauflock

Unsinn. Die Rede wies vielmehr selbst auf eine Provokation hin, nämlich der, dass neuerdings auf Demos gegen legitimes politisches Rechts die Flagge unerwünscht und von Veranstaltern sogar verboten wird.

0
dawnnauflock  25.02.2024, 20:33
@Zahl66

Es sind alle Fahnen, Flaggen und Plakate im Bundestag verboten... das ist allgemein so...

0
verreisterNutzer  24.02.2024, 08:43

Provozierend, wer in Deutschland eine Deutschlandflagge zeigt 🤨

1
Thiazi  24.02.2024, 08:46
@verreisterNutzer

Weil er wissentlich gegen die Geschäftsordnung verstoßen hat, wie hier ein User schon geschrieben hat. Und weil er ja nicht blöd ist, hat er das durch eine deutsche Fahne gemacht. Wohl wissentlich, dass sich viele Leute, die im Gegensatz zu ihm zu blöd dazu sind zu verstehen was vor sich geht, sich darüber dann aufregen werden. Ihr beide bestätigt das gerade.

1
verreisterNutzer  24.02.2024, 08:48
@Thiazi

Es geht doch grad um diese Geschäftsordnung. Dass da sowas steht, ist ja das Problem. Aber sowas scheint dir ja egal zu sein. Regenbogenflaggen wiederum darf man zeigen.

1
Thiazi  24.02.2024, 08:51
@verreisterNutzer

Die Geschäftsordnung verbietet keine deutschen Flagge, sondern solche Aktionen egal was gezeigt wird. Wäre es angemeldet, wäre es kein Problem. Aber das verstehst du offenbar nicht.

2
verreisterNutzer  24.02.2024, 08:53
@Thiazi

Nein, du verstehst den Punkt nicht. Es sollte keinerlei Einschränkungen unterliegen, in Deutschland entsprechende Flagge zu zeigen. Weil es keine anmeldungsrelevante Aktion ist, sondern Selbstverständlichkeit.

1
Thiazi  24.02.2024, 08:57
@verreisterNutzer

Doch, das hat alles seine Richtigkeit. Aber du reitest alleine auf der Flagge rum, alle anderen Umstände blendet du aus.

1
verreisterNutzer  24.02.2024, 09:00
@Thiazi

Nein, nicht per se auf der Flagge. Auf den Umstand, dass die Flagge unter diese Pflicht fällt und als eine Art Aktion gewertet wird. Bei anderen Symbolen kann ich es verstehen. Aber nicht bei der Nationalflagge.

1
Thiazi  24.02.2024, 09:07
@verreisterNutzer

Wenn er damit nicht hätte provozieren wollen, hätte er es ja einfach anmelden können. Warum hat er es also nicht? Dann gäbe es kein Problem.

2
PixelManuel  24.02.2024, 09:42
@verreisterNutzer
Regenbogenflaggen wiederum darf man zeigen.

Dann zeige mir mal die Rede, in der eine Regenbogenflagge gezeigt wurde und wo das laut Geschäftsordnung erlaubt war.

Wenn du sowas behauptest, wirst du ja sicherlich ein Beispiel haben.

2
PixelManuel  24.02.2024, 09:45
@verreisterNutzer

Die Grundordnung enthält nun mal keine Ausnahme für die Nationalflagge, also gilt die Grundordnung auch dafür. Und das war dem Redner durchaus bewusst.

Von daher eine bewusste Provokation, um genau solche Schnappatmung herbeizuführen, die hier zu genüge zu lesen ist.

2
Zahl66  25.02.2024, 09:49
@Thiazi

Und Du verstehst offenbar nicht, dass das lediglich mit Doppelmoral und Willkür zu tun hat. Oder warum bleibt bei Grünen das Zeigen der Antifa-Flaggen ohne Folgen? Lediglich einen dezenten Hinweis gab es, dass das Hochhalten von Emblemen im BT "nicht üblich" sei.

0
Thiazi  25.02.2024, 16:17
@Zahl66

Mir ist bisher nicht bekannt, dass die Grünen im Bundestag eine Antifa Flagge gezeigt haben, hast du dazu eine Quelle?

0
horribiledictu  24.02.2024, 08:50

das Zeigend er eigenen Flagge eine Provokation?!

wie weit kann der pathologische deutsche Selbsthass noch gehen?

1
Thiazi  24.02.2024, 08:52
@horribiledictu

Lies mal meinen anderen Kommentar. Du bist schon der dritte, der ihn bestätigt.

0
horribiledictu  24.02.2024, 08:56
@Thiazi

welchen andren Kommentar?

wer kann sich in Deutschland durch eine deutsche Flagge provoziert fühlen? und wenn: was hat derjenige in Deutschland verloren, bzw sollte der nicht psychiatrische Hilfe suchen?

1
horribiledictu  24.02.2024, 09:01
@Thiazi

wo steht, warum das Zeigend er deutschen Fahne in Deutschland eien Provokation darstellt? - das war meine Frage

1
Thiazi  24.02.2024, 09:08
@horribiledictu

Warum es in diesem Fall eine Provokation darstellt, steht in der Antwort von wolfman74 und noch genauer in der Antwort von anTTraXx. Und auch Rollo489 erklärt es.

1
Rheinflip  24.02.2024, 10:31
@horribiledictu

Pathologischer Hass ist wirklich eine Triebfeder für die AFD, da hast du recht.

1
Rheinflip  24.02.2024, 10:32
@horribiledictu

Die Rechtsextremisten braucht keine psychiatrische Hilfe, die provozieren aufgrund einer bösartigen Persönlichkeit

1

Weil der Bundestag ein Geschäftsordnung hat und diese gewisse Dinge regelt, unter anderem halt auch sowas. Es geht hierbei nicht um die Fahne per se, sondern das gewisse Dinge angemeldet werden müssen.

Diese Geschäftsordnung gibt sich der Bundestag selbst, meist zu Beginn einer Legislaturperiode


Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:40

Meines Erachtens hängt doch im Bundestag eine Deutschland Fahne und das seit Anbeginn.

2
anTTraXX  24.02.2024, 08:40
@Kardinalfrage

Und was hat das mit dem Verstoß des Abgeordneten Reichardt gegen die BTGO zu tun?

2
Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:42
@anTTraXX

Es ist erstaunlich, daß man für das zeigen der offiziellen Staatsflagge bestraft wird.

2
anTTraXX  24.02.2024, 08:43
@Kardinalfrage

Nein, der Herr wurde dafür bestraft das er sich an die Regeln des Hauses nicht gehalten hat!

3
Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:45
@anTTraXX

Und diese Regeln besagen, daß das zeigen der offiziellen Staatsflagge von Deutschland im Deutschen Bundestag verboten ist 🤔 ... Jesus Maria, heilige Mutter Gottes 🤦

1
PixelManuel  24.02.2024, 08:51
@Kardinalfrage

Im Bundestag ist es nicht gestattet, Spruchbänder, Transparente oder Informationsmaterial auszubreiten, sofern es nicht genehmigt wurde. Und ich denke, dass die Flagge im Kontext der Rede (die ich nicht kenne) als solches zu werten ist.

Es geht also nicht um die Flagge, sondern um das Ausbreiten eines politischen Symbols (Transparent), was eben laut Bundestagsordnung ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.

2
PixelManuel  24.02.2024, 09:00
@anTTraXX

Wahrscheinlich nicht. Aber man muss dem Politiker eine kalkulierte Provokation unterstellen, bei der er wusste, dass das Zeigen einer Flagge nicht erlaubt ist und die Strafe im rechtspopulistischen Lager zu Empörung führen wird. „Gut investierte“ 1000€.

2
Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 09:15
@anTTraXX

Ihr Deutschen seid schon trollig, daß zeigen eurer eigenen Staatsflagge, veranlasst euch dazu euch an die Gurgel zu gehen 😜😆🤣🤦

1
PixelManuel  24.02.2024, 09:21
@Kardinalfrage

Noch mal: das zeigen egal welcher Landesflagge ist verboten. Und in der Grundordnung steht keine Ausnahme.

Ich weiß nicht, aus welchem Land du kommst aber wir in Deutschen legen viel Wert auf unsere Regeln. Deswegen stürzen unsere Häuser auch nicht beim kleinsten Erdbeben um.

2
horribiledictu  24.02.2024, 08:41

warum sollte im deutschen Bundestag eine deutsche Fahne eine Ordnungswidrigkeit darstellen?

0
horribiledictu  24.02.2024, 08:43
@anTTraXX

doch, bin ich. wo gibst du die Begründung? "weils in der Geschäftsordnung steht", ist nur für absolut obrigkeitshörige Sykophanten eine ausreichende Begründung.

0
anTTraXX  24.02.2024, 08:44
@horribiledictu

Na grade ein paar Fremdwörter gegoogelt.

Es ist sehr wohl die Begründung, wenn ich als Bundestag regeln aufstelle und diese für alle gelten, denn kann und darf ich mich da auch dran halten und muss andernfalls mit den Konsequenzen leben!

2
anTTraXX  24.02.2024, 08:50
@horribiledictu

Nein, das ist jetzt deine subjektive Meinung.

Aber der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, Rechtsgrundlage ist Art 40 GG.

2
horribiledictu  24.02.2024, 08:52
@anTTraXX

stw Amtliche Begründung: Als amtliche Begründung wird der Begleittext bezeichnet, der bei einem Gesetzentwurf von der entwerfenden Stelle (z. B. der Bundesregierung oder dem Bundestag) angefügt wird, um einzelne Passagen des vorgeschlagenen Gesetzes zu erklären und/oder deren spätere Anwendung klarzustellen. Amtliche Begründungen werden von Gerichten regelmäßig zur Auslegung eines Gesetzes herangezogen, da sie Hinweise auf den Willen des Gesetzgebers enthalten können

0
horribiledictu  24.02.2024, 09:02
@anTTraXX

eine Begründung, warum die Geschäftsordnung das Zeigen der deutschen Flagge im Bundestag als Ordnungswidrigkeit betrachtet, welcher zweck damit verfolgt wird.

0
anTTraXX  24.02.2024, 09:38
@horribiledictu

Im Bundestag ist es nicht gestattet, Spruchbänder, Transparente, Informationsmaterial oder Flaggen auszubreiten, sofern es nicht genehmigt wurde.

1
Rheinflip  24.02.2024, 10:24
@horribiledictu

Der Bundestag hat sich diese Geschäftsordnung selber gegeben und damit ist diese für alle Mitglieder verbindlich auch für Antidemokraten

1
Rheinflip  24.02.2024, 10:29

Der Typ ist schon direkt wieder inaktiv, hoffentlich bleibt das so

1
Zahl66  25.02.2024, 09:54

Diese Geschäftsordnung gilt dann offenbar nur für Deutschlandflaggen und nicht für Regenbogen- und Antifa-Flaggen.

1
anTTraXX  25.02.2024, 09:57
@Zahl66

Gott geh einem deiner Nazifreunde auf den Sack.

Ich habe wenig muse und Lust dem nächsten Intelligenzallergiker zu erklären warum es ein Unterschied ist ob man eine solche Flagge anmeldet oder eben nicht.

0

Auch Abgeordnete müssen sich an eine Geschäfts - und Hausordnung halten.


Kardinalfrage 
Fragesteller
 24.02.2024, 09:11

...und diese verbietet die Deutschland Fahne 🤔

1
wolfman74  24.02.2024, 09:42
@Kardinalfrage

Ja, Du darfst auch keine Plakete, Aufkleber und Schriftzüge mitbringen oder vorzeigen. Intelligente Politiker lösen das Problem einfach mit einer kleinen Fahne am Revers/Sakko. Doofe Menschen müssen halt zahlen.

1
Umhimmelswil741  24.02.2024, 15:07
@wolfman74

Von Flaggen steht kein Wort in der Hausordnung geschweigedenn der Geschäftsordnung! Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen. Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern sind ebenso verboten.

Aber Flaggen fällt nicht unter der Rubrik "Transparente".

2
Zahl66  25.02.2024, 09:55
@wolfman74

Ist einfach falsch, was Du sagst. Grüne dürfen das sehr wohl.

0
anTTraXX  25.02.2024, 09:58
@Zahl66

Nein, auch wenn ihr braunen da jetzt zu gerne die Opferrolle rausholen wollt.

0