Schweigepflicht beim Therapeuten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey,

ich bin jetzt seit gut nem Jahr in Therapie, kann mehr oder weniger aus Erfahrung sprechen.

Bin wie du noch minderjährig (m/17). Die Schweigepflicht gilt bei einem Psychologen auch bei Minderjährigen. Auch deinen Erziehungsbeauftragten darf er persönliche Informationen nur mit deinem Einverständnis weitergeben.

Ich bin auch eher introvertiert, aber das ist inzwischen kein Problem mehr. Psychologen bauen eine Beziehung zu dir auf, sodass du ihnen wirklich vertrauen kannst. Alleine die ersten 5 Termine sind (normalerweise) auf den Aufbau von Vertrauen ausgelegt. Niemand erzählt gerne persönliche Details, schon gar nicht bei einer psychischen Krankheit, deswegen ist dieses Vertrauen so wichtig. Das kommt mit der Zeit.

Und beim Thema einweisen kann ich absolute Entwarnung geben. In den meisten Fällen, wenn es die Situation erfordert, wird der Psycho dir nur nahelegen, dich in einer Klinik aufnehmen zu lassen (Einweisung heißt es nicht mehr). Selbst mit allgemeinen Suizidgedanken wirst du oftmals nicht eingewiesen, stattdessen kann es sein, dass du dich in bestimmten Abständen bei einer Person melden musst. Nur in extrem akuten Situationen kann ein Psychologe eine Zwangsaufnahme beantragen, die er dann mit einem Gutachten belegen muss. Da muss schon echt was passieren, damit das der Fall wird.

Und ich kann auch aus Erfahrung sagen, dass ein Aufenthalt in einer Psychiatrie echt nicht schlimm ist. Im Gegenteil, es ist eher vergleichbar mit einer besseren Klassenfahrt, nur das die Flurnachbarn eben fremd sind. Ganz davon abgesehen, dass schon wenige Tage extrem große Fortschritte erzielen, trifft man da echt nette Leute. Zu einigen hat man dann auch noch nach der Entlassung Kontakt.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deiner Mutter gegenüber hat sie Schweigepflicht; sie kann ihr gegenüber jedoch Auskunft geben wie es dir grundsätzlich so geht, aber ohne Details. Ausser es besteht Lebensgefahr für dich, dann hat dies Vorrang vor der Schweigepflicht. Auch eingewiesen werden gegen deinen Willen kannst du nur wenn eindeutig akute Lebensgefahr für dich oder für andere besteht, sonst nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich will Menschen verstehen, nicht durchschauen.

kittenxxx 
Fragesteller
 21.10.2021, 22:00

Also früher hat eine andere das Jugendamt kontaktiert. Aber ich habe bei dem Leiter alles geleugnet deshalb ist dann doch nichts passiert, aber ich weiß nicht ob die mir ein zweites Mal glauben

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Patrickson  21.10.2021, 22:19
@kittenxxx

Dann würde ich sie der Therapeutin mitteilen egal was dann passiert. Weil es für dich sehr wichtig ist und weil meistens nicht allzu schlimmes dabei entsteht; schlimmer ist es, es nicht zu sagen.

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Mir geht es ähnlich aber ich hab nicht Angst dass er/sie es weiter erzählt, sondern dass ich ausgelacht werde.

Du musst wissen, ob das Informationen sind, die dich oder andere gefährden können, wenn ja, muss sie das melden. Wenn nein, macht sie sich bei Vetrauensbruch strafbar, da eine strafrechtliche Schweigepflicht (StGB §203) gilt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin der Detektiv, der seine Fälle im Schlaf löst

Wenn du eingewiesen wirst dann hat das auch seinen Grund.

Und wenn deine Mutter etwas gesagt bekommt dann hat das auch seine Gründe.


kittenxxx 
Fragesteller
 21.10.2021, 22:01

Trotzdem möchte ich es nicht

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Unkreativ662  21.10.2021, 22:14
@kittenxxx

Also du gehst zu einem Psychologen willst dir aber nicht helfen lassen? Das wäre als würdest du zum Arzt gehen und keine Hilfe wollen.

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